… Aktiengesellschaften; Gesellschaften mit beschränkter Haftung; Flexible Kapitalgesellschaften Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften; Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit; kleine Versicherungsvereine; Sparkassen; Europäische wirtschaftliche Interessensvereinigungen; (EWIV) Europäische Gesellschaften (SE); Europäische Genossenschaften (SCE); Privatstiftungen gemäß § 1 PSG; sonstige Rechtsträger, deren Eintragung im Firmenbuch gemäß § 2 Z 13 FBG vorgesehen ist; Vereine gemäß…
…also auch Komplementärgesellschaften einer GmbH & Co KG, weiters Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Sparkassen. Stiftungen nach dem Privatstiftungsgesetz, Stiftungen nach dem Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 (BGBl. I Nr. 160/2015) und Stiftungen nach den Landes- Stiftungs- und Fondsgesetzen (StiftR 2009 Rz 1 und…
…Kontrollverhältnissen bei Trusts, Stiftungen, trustähnlichen Vereinbarungen oder sonstigen klassisch eigentümerlosen Gebilden dienen. Die im internationalen Rechtsverkehr üblichen Nachweise zu diesen Rechtsträgern entsprechen im Wesentlichen den in den Abschnitten 7.2.3.5 (Privatstiftungen gemäß § 1 PSG), 7.2.3.6 (Stiftungen und Fonds gemäß § 1…
…um die Begünstigtenstellung entstehen zu lassen. Eine solche Konkretisierung ist dabei spätestens bei der erstmaligen Zuwendung an eine bestimmte Person anzunehmen. Beispiel 1: In der Stiftungszusatzurkunde der Privatstiftung X sind die beiden Kinder des Stifters mit dem Erreichen des 30. Lebensjahres als Begünstigte vorgesehen. Da…