…der Bestimmungen eines mit Italien abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens künftighin an die Beibringung einer Wohnsitzbescheinigung gebunden. Ein Muster eines diesbezüglichen internationalen Vordruckes ist in der Anlage ./.1 beigeschlossen. Die Finanzlandesdirektionen werden daher eingeladen, in Österreich ansässigen Empfängern italienischer Sozialversicherungspensionen, welche gemäß Art. 10 in Verbindung mit Art…
Italienische Sozialversicherungspensionen, die an in Österreich ansässige Empfänger gezahlt werden, unterliegen grundsätzlich nur der Besteuerung in Österreich. Zur Erlangung einer Steuerentlastung in Italien muss der pensionsauszahlenden italienischen Stelle bis 30. September des Jahres, für das eine Steuerentlastung in Italien beansprucht wird, eine vom zuständigen österreichischen…
…2 DBA-Thailand, Artikel 18 Abs. 1 DBA-Thailand 1.2. Sachverhalt Ein Österreicher mit Sozialversicherungspension lebt einen Teil des Jahres in Thailand (ca. acht Monate Thailand, vier Monate Österreich). Die österreichische pensionsauszahlende Stelle löst dieses "Problem" so: Der Pensionist gibt der pensionsauszahlenden Stelle bekannt…
…Deutschland (Ansässigkeitsstaat) aus die Einleitung eines Verständigungsverfahrens zu beantragen. Sozialversicherungspension, Firmenpension und Pensionskasse, Anrechnungsverfahren, Progressionsvorbehalt (EAS 2306, Art. 18 und 23 DBA Österreich-Kanada, BGBl. 77/1981 idF BGBl. III Nr. 2/2001) Sachverhalt Bezug einer Sozialversicherungspension (Alterspension) sowie einer Firmenpension und einer Zusatzpension (Pensionskasse…
3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…
…sofern diese Gebietskörperschaft (oder Körperschaft öffentlichen Rechts) öffentliche Funktionen ausübt oder ausgeübt hat. 3.4. Ansässigkeitsbescheinigungen 3.4.1. Sachverhalt Ein in Spanien ansässiger Pensionist bezieht eine Sozialversicherungspension aus Österreich. Er weigert sich eine spanische Ansässigkeitsbescheinigung oder einen Besteuerungsnachweis beizubringen, bringt jedoch andere Nachweise (Meldezettel…
…enthalten. In diesem Fall dürfen diese Pensionsbezüge auch im Quellenstaat besteuert werden. Ebenfalls ergibt sich ein anderes Resultat für jene Länder, mit denen ein DBA abgeschlossen wurde, das eine eigene Zuteilungsregel für Sozialversicherungspensionen enthält (wie zB das DBA mit Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002)…
Nach Artikel 19 Absatz 2 dürfen "Ruhegehälter, die von einem Vertragsstaat, einer seiner Gebietskörperschaften oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts dieses Staates an eine natürliche Person für diesem Staat, einer seiner Gebietskörperschaften oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts geleistete Dienste gezahlt…