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2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 3/4

…bekannt zu geben (§ 43 Abs. 3 Z 1 bis 3 EU-BStbG). Wurde der betroffenen Person die Geschäftsordnung nicht rechtzeitig übermittelt und wurde dies nicht vom Vorsitzenden des Schiedsgerichts nachgeholt (§ 45 EU-BStbG), kann die betroffene Person ebenfalls das BFG anrufen. Beim Rechtsmittel handelt es…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 2/4

…der Beratende Ausschuss die Streitbeilegungsbeschwerde nicht zulässt, ist das Verfahren beendet. Dieselbe Streitfrage kann nicht erneut einem Verständigungsverfahren oder schiedsgerichtlichen Verfahren gemäß diesem Bundesgesetz zugeführt werden. Dem Abgabepflichtigen können die Kosten des Verfahrens vor dem Beratenden Ausschuss vorgeschrieben werden, wenn sich die zuständigen Behörden darauf…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 1/4

…4.). Gem. § 13 EU-BStbG enden alle anderen von der betroffenen Person angeregten Verständigungsverfahren oder schiedsgerichtliche Verfahren ex lege durch das Einbringen einer Streitbeilegungsbeschwerde, sofern sie dieselbe Streitfrage und denselben Zeitraum betreffen. Der Abkommensberechtigte kann die Streitbeilegungsbeschwerde jederzeit schriftlich zurücknehmen (§ 68 EU-BStbG). Die Zurücknahme…

BMF-010216/0040-VI/6/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Ergebnisunterlage Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0040-VI/6/201106.10.2011

…schließlich auch bei der Berechnung der variablen Kaufpreisanteile. Die A Geschäftsleitung entschied sich für einen Vergleich mit dem Käufer und für die Auflösung des Management Agreements. Ein Schiedsgerichtsverfahren wäre auch eine Alternative gewesen. Dieses wäre jedoch mit hohen Kosten, langer Verhandlungsdauer und Unsicherheit behaftet gewesen.…