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BMF-010206/0040-VI/5/2009Verkehrsteuerliche Auswirkungen durch das Schenkungsmeldegesetz 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0040-VI/5/200918.02.2009Teil 1/2

…geistiger Behinderung ist auf Grundlage eines vom Steuerpflichtigen beizubringenden medizinischen Gutachtens eines allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen zu beurteilen, es sei denn es liegt eine medizinische Beurteilung durch den für den Steuerpflichtigen zuständigen Sozialversicherungsträger vor. Näheres dazu siehe EStR 2000 Rz 7314 ff. 2…

BMF-010206/0040-VI/5/2009Verkehrsteuerliche Auswirkungen durch das Schenkungsmeldegesetz 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0040-VI/5/200918.02.2009Teil 2/2

…III.1.2.1.4.2. 2.2.1.4.3. Nicht freibetragsschädliche Übertragung Eine Nacherhebung unterbleibt, wenn die Weiterübertragung - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen für eine begünstige Weiterübertragung iSd § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG 1987 - nur deshalb keinen nach dieser Bestimmung steuerbegünstigten Erwerb…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 2/3

…Die ebenfalls für alle gerichtlich zertifizierten Sachverständigen verbindlichen Standesregeln (http://www.gerichts-sv.at/standesregeln.html) betonen ausdrücklich, dass die mit dem Eid übernommenen Verpflichtungen bei jeder Sachverständigentätigkeit, in wessen Auftrag sie auch immer erfolgt, sorgfältig und gewissenhaft einzuhalten sind und auch für Privatgutachten gelten…

BMF-010102/0006-IV/2/2013Information über Auskunftsersuchen im Zusammenhang mit der Kassenrichtlinie 2012 zum Thema “Einrichtung nach § 131 BAO - E 131”
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010102/0006-IV/2/201311.07.2013

…einem Erklärungsniveau dargestellt wird, für welches das Sachverständnis eines "sachverständigen Dritten" iSd § 131 BAO ausreichend ist, um die Sicherheitswirkung für das System nach der Bundesabgabenordnung eindeutig beurteilen zu können. Sachverständiger Dritter aus dem Bereich der Finanzverwaltung ist zB ein ausgebildeter Prüfer, der eine zusätzliche Weiterbildung…