…4. ÖBB-Pensionen nach Thailand 4.1. Bezughabende Norm Artikel 18 DBA-Thailand bzw. Artikel 19 DBA-Thailand sowie vergleichbare Zuteilungsregeln für Ruhegehälter aus öffentlichem Dienst in weiteren DBA; EAS 3260 4.2. Sachverhalt Ein ÖBB-Bediensteter (Stellung bis 31.12.2001 als Beamter, ab…
Es bedarf weiters der ausdrücklichen Bestätigung, dass die Arbeitgebereigenschaft des Gestellungsnehmers nicht nur bei einem im Ausland ansässigen Arbeitskräfteüberlasser, sondern auch bei landesinternen Arbeitskräfteüberlassungen gegeben ist und dass sonach keine Diskriminierung mit diesen vorliegt. Es genügt daher nicht, lediglich eine diskriminierungsfreie Behandlung österreichischer Arbeitskräfteüberlasser zu…
…nur während eines Teiles des Jahres oder während mehrerer Jahresteile die Grenzgängereigenschaft besitzt. Verständigungen mit der Schweiz haben allerdings in dieser Hinsicht bislang noch nicht stattgefunden (EAS 2158). 3.3. Öffentliche Ruhegehälter 3.3.1. Sachverhalt Ein Österreicher, der für die österreichische Pensionsversicherungsanstalt tätig war…
…Nr. 22/2007, steht das Besteuerungsrecht für "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, usw., für frühere unselbständige Arbeit" dem Ansässigkeitsstaat zu. Das Abkommen unterscheidet hiebei nicht danach, ob diese Ruhegehälter laufend ausgezahlt oder durch eine Einmalzahlung abgefunden werden. Sollte auf Schweizer Seite in Abrede gestellt werden, dass…
Nach Artikel 19 Absatz 2 dürfen "Ruhegehälter, die von einem Vertragsstaat, einer seiner Gebietskörperschaften oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts dieses Staates an eine natürliche Person für diesem Staat, einer seiner Gebietskörperschaften oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts geleistete Dienste gezahlt…
…Sozialversicherung" vorliegen. Da diese Renten wirtschaftlich von den Tarifbeschäftigten selbst durch Beitragszahlungen veranlasst worden sind, handelt es sich auch nicht um "Ruhegehälter […] von einem Vertragsstaat, einer seiner Gebietskörperschaften oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts dieses Staates […] für diesem Staat, einer seiner…
…für jeden Zeitraum des Aufenthalts in Thailand eine Wohnung angemietet. In diesem Fall wäre die Person ausschließlich in Österreich ansässig. Ruhegehälter aus einer österreichischen Sozialversicherung für eine frühere privatwirtschaftliche unselbständige Beschäftigung sind gemäß Artikel 18 Abs. 1 des österreichisch-thailändischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 8. Mai 1985…
…die noch aus der persönlichen aktiven Tätigkeit des früheren Tätigkeitsstaats herrühren und weder als Ruhegehälter noch als nicht besonders geregelte Einkünfte angesehen werden können. Abfertigung (Abfindung) und Urlaubsentschädigung: Eine gesetzliche oder freiwillige Abfertigung / Abfindung aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie eine Urlaubsentschädigung unterliegen in…
…Italien, BGBl. Nr. 125/1985, teilt das Besteuerungsrecht für Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen für frühere unselbständige Arbeit dem Ansässigkeitsstaat zu. Werden die Ruhegehälter jedoch von einem Vertragstaat für die diesem Staat geleistete Dienste gezahlt, dürfen diese im Allgemeinen nach Art. 19 DBA-Italien, BGBl. Nr…
…die noch aus der persönlichen aktiven Tätigkeit auf deutschem Staatsgebiet herrühren und weder als Ruhegehälter noch als nicht besonders geregelte Einkünfte angesehen werden können. Zahlungen für das Konkurrenz- und Wettbewerbsverbot nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind ebenfalls noch als Vergütungen für eine aktive Arbeitsleistung anzusehen. 6…