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BMF-010206/0069-VI/5/2008Beantwortung von Zweifelsfragen zur Versicherungssteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0069-VI/5/200807.07.2008Teil 2/2

Laufzeit von 10 Jahren und laufender, im Wesentlichen gleich bleibender Prämienzahlung vor. Im 6. Jahr erfolgt eine Prämienfreistellung für die Restlaufzeit. Im 8. Jahr kommt es zum Rückkauf. 2. Es liegt eine Lebensversicherung mit einer Laufzeit von 10 Jahren und laufender, im Wesentlichen gleich bleibender…

BMF-010206/0069-VI/5/2008Beantwortung von Zweifelsfragen zur Versicherungssteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0069-VI/5/200807.07.2008Teil 1/2

…1a Z 2 dritter Satz VersStG ist die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme, die sich um allfällige Aufstockungen, die eine Restlaufzeit von jeweils mindestens 10 Jahren haben, erhöht. Als ursprüngliche Versicherungssumme gilt somit jene Versicherungssumme, die im folgenden Zeitpunkt besteht: vereinbartes Laufzeitende (hier 20 Jahre) minus 10…

14 0106/105-IV/14/98Euro-Einführungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0106/105-IV/14/9811.12.1998Teil 1/2

…Es bestehen keine Bedenken, nur den letzten Schilling-Buchwert in Euro (im Sinne der kleinen Euro-Verordnung) umzurechnen und den Euro-Buchwert auf die Restlaufzeit zu verteilen. Beispiel: Umstellung der Buchführung zum Bilanzstichtag 31. Dezember 1999, angenommener Umrechnungskurs: 1 € = 13,8561 S |…

BMF-010216/0087-VI/6/2006Salzburger Steuerdialog 2006 - Protokoll Körperschaftsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010216/0087-VI/6/200630.11.2006

…lit. a EStG 1988 ab. Der Tatsache, "dass sich der Kurswert festverzinslicher Wertpapiere in Abhängigkeit sowohl vom aktuellen Zinsniveau wie auch von der Restlaufzeit entwickelt und sich gegen Ende der Laufzeit dem Rückzahlungsbetrag (Nennwert) des Wertpapiers annähern wird, ist nach § 6 Z 2 lit. a…

06 0104/9-IV/6/03Einkommensteuerprotokoll 2003
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0104/9-IV/6/0317.07.2003Teil 1/2

…genommen. Der Rückzahlungsbetrag wurde fremdfinanziert. Der Differenzbetrag zwischen Buchwert der Verbindlichkeit (aushaftendes Wohnbauförderungsdarlehen) und Barwert wurde im Zeitpunkt der Rückzahlung in voller Höhe einer PRAP zugeführt. In den Folgejahren wird die PRAP verteilt auf die Restlaufzeit des Wohnbauförderungsdarlehen jeweils mit dem Betrag erfolgswirksam aufgelöst, welcher…