…Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen (§ 10 Abs. 2 Z 4 UStG 1994) durch Ö vor? Frage 2: Ist die Vermietung als Reisevorleistung zu beurteilen mit der Folge, dass die Bestimmungen des § 23 UStG 1994 für R zur Anwendung gelangen? Frage 3: Für den Fall…
…Reiseveranstalter (USA 1) bezieht Reisevorleistungen von österreichischen Unternehmern (Hotel, Restaurant, Rundfahrten, Fremdenführungen usw.) und verkauft diese an einen amerikanischen Reiseveranstalter (USA 2) weiter. USA 2 ist Unternehmer, der die Leistungen für sein Unternehmen bezieht und an Nichtunternehmer verkauft. Die Reisevorleistungen werden von USA 2 unabhängig…
…Die steuerbare Bemessungsgrundlage beträgt 0 S und Vorsteuern aus Reisevorleistungen sind nicht abzugsfähig. Liegt eine Reisebewegung im unternehmerischen Interesse, so ist § 23 UStG 1994 nicht anzuwenden. Davon kann bei einem Betriebsausflug ausgegangen werden, wenn die Aufwendungen (Reisevorleistungen) für einen Betriebsausflug pro Jahr und pro Arbeitnehmer…