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01 0219/38-IV/9/04Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2004 vom 14. bis 16. Juni 2004 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass01 0219/38-IV/9/0406.10.2004

…Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen (§ 10 Abs. 2 Z 4 UStG 1994) durch Ö vor? Frage 2: Ist die Vermietung als Reisevorleistung zu beurteilen mit der Folge, dass die Bestimmungen des § 23 UStG 1994 für R zur Anwendung gelangen? Frage 3: Für den Fall…

BMF-010219/0163-VI/4/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0163-VI/4/201228.09.2012Teil 1/2

…Reiseveranstalter (USA 1) bezieht Reisevorleistungen von österreichischen Unternehmern (Hotel, Restaurant, Rundfahrten, Fremdenführungen usw.) und verkauft diese an einen amerikanischen Reiseveranstalter (USA 2) weiter. USA 2 ist Unternehmer, der die Leistungen für sein Unternehmen bezieht und an Nichtunternehmer verkauft. Die Reisevorleistungen werden von USA 2 unabhängig…

09 4501/11-IV/9/01Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001 am 17. und 18. Mai 2001 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/11-IV/9/0119.11.2001

…Die steuerbare Bemessungsgrundlage beträgt 0 S und Vorsteuern aus Reisevorleistungen sind nicht abzugsfähig. Liegt eine Reisebewegung im unternehmerischen Interesse, so ist § 23 UStG 1994 nicht anzuwenden. Davon kann bei einem Betriebsausflug ausgegangen werden, wenn die Aufwendungen (Reisevorleistungen) für einen Betriebsausflug pro Jahr und pro Arbeitnehmer…