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6 Treffer512 msnur geltende Fassungen
2021-0.868.491Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 4 und des Ausfallsbonus III
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.868.49113.01.2022Teil 2/2

…dieser Förderung bzw. dem Förderungsvertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten an das sachlich zuständige Gericht in Wien zu wenden. Der AMA bleibt es vorbehalten auch den allgemeinen Gerichtsstand des Förderwerbers bzw. des Förderungsnehmers bei auftretenden Rechtsstreitigkeiten anzurufen. Zur Entscheidung über das Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht, jedoch unter…

2021-0.840.042Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 4 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.840.04230.11.2021

…sich für alle aus dieser Förderung bzw. dem Förderungsvertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten an das sachlich zuständige Gericht in Wien zu verwenden. Der WKÖ bleibt es vorbehalten auch den allgemeinen Gerichtsstand des Förderungswerbers bzw. des Förderungsnehmers bei auftretenden Rechtsstreitigkeiten anzurufen. Zur Entscheidung über das Vertragsverhältnis ist ausschließlich…

2021-0.490.794Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 3 und des Ausfallsbonus II
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.490.79413.10.2021Teil 2/2

…dieser Förderung bzw. dem Förderungsvertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten an das sachlich zuständige Gericht in Wien zu wenden. Der AMA bleibt es vorbehalten auch den allgemeinen Gerichtsstand des Förderwerbers bzw. des Förderungsnehmers bei auftretenden Rechtsstreitigkeiten anzurufen. Zur Entscheidung über das Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht, jedoch unter…

2021-0.530.816Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 3 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.530.81629.07.2021

…sich für alle aus dieser Förderung bzw. dem Förderungsvertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten an das sachlich zuständige Gericht in Wien zu verwenden. Der WKÖ bleibt es vorbehalten auch den allgemeinen Gerichtsstand des Förderungswerbers bzw. des Förderungsnehmers bei auftretenden Rechtsstreitigkeiten anzurufen. Zur Entscheidung über das Vertragsverhältnis ist ausschließlich…

2021-0.270.356Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 2 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.270.35615.04.2021

…sich für alle aus dieser Förderung bzw. dem Förderungsvertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten an das sachlich zuständige Gericht in Wien zu verwenden. Der WKÖ bleibt es vorbehalten auch den allgemeinen Gerichtsstand des Förderungswerbers bzw. des Förderungsnehmers bei auftretenden Rechtsstreitigkeiten anzurufen. Zur Entscheidung über das Vertragsverhältnis ist ausschließlich…

BMF-010103/0112-VI/2009Salzburger Steuerdialog 2009; BAO-Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0112-VI/200917.07.2009

1. Bescheidadressierung bzw. Vorgehensweise im Feststellungsverfahren iZm Verlassenschaften 1. Bescheidadressierung bzw. Vorgehensweise im Feststellungsverfahren iZm Verlassenschaften 1.1. Sachverhalt An einer Apotheke (OG) sind drei natürliche Personen beteiligt. Jahr für Jahr ergehen die entsprechenden Feststellungsbescheide. Im Jahr 2004 stirbt einer der Beteiligten, nennen wir ihn…