…neun Jahren hindurch weiterbenützt. Der zwischen dem Steuerpflichtigen und der Gemeinde darüber geführte Rechtsstreit betreffend die Rückstellung oder Begleichung der offenen Mieten wurde im Vergleichswege durch die zu beurteilende Zahlung bereinigt. Die Vergleichszahlung erfüllt die dargestellten Merkmale einer "Entschädigung für entgangene Einnahmen" iSd § 32 Z…
…dieser Förderung bzw. dem Förderungsvertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten an das sachlich zuständige Gericht in Wien zu wenden. Der AMA bleibt es vorbehalten auch den allgemeinen Gerichtsstand des Förderwerbers bzw. des Förderungsnehmers bei auftretenden Rechtsstreitigkeiten anzurufen. Zur Entscheidung über das Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht, jedoch unter…
…sich für alle aus dieser Förderung bzw. dem Förderungsvertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten an das sachlich zuständige Gericht in Wien zu verwenden. Der WKÖ bleibt es vorbehalten auch den allgemeinen Gerichtsstand des Förderungswerbers bzw. des Förderungsnehmers bei auftretenden Rechtsstreitigkeiten anzurufen. Zur Entscheidung über das Vertragsverhältnis ist ausschließlich…
…dieser Förderung bzw. dem Förderungsvertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten an das sachlich zuständige Gericht in Wien zu wenden. Der AMA bleibt es vorbehalten auch den allgemeinen Gerichtsstand des Förderwerbers bzw. des Förderungsnehmers bei auftretenden Rechtsstreitigkeiten anzurufen. Zur Entscheidung über das Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht, jedoch unter…
…sich für alle aus dieser Förderung bzw. dem Förderungsvertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten an das sachlich zuständige Gericht in Wien zu verwenden. Der WKÖ bleibt es vorbehalten auch den allgemeinen Gerichtsstand des Förderungswerbers bzw. des Förderungsnehmers bei auftretenden Rechtsstreitigkeiten anzurufen. Zur Entscheidung über das Vertragsverhältnis ist ausschließlich…
…sich für alle aus dieser Förderung bzw. dem Förderungsvertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten an das sachlich zuständige Gericht in Wien zu verwenden. Der WKÖ bleibt es vorbehalten auch den allgemeinen Gerichtsstand des Förderungswerbers bzw. des Förderungsnehmers bei auftretenden Rechtsstreitigkeiten anzurufen. Zur Entscheidung über das Vertragsverhältnis ist ausschließlich…