… 1 Abs. 1 GrEStG 1987 der Grunderwerbsteuer. Hat der Treugeber dem Treuhänder das zivilrechtliche Eigentum an einem Grundstück seinerzeit treuhändig übertragen, handelt es sich um eine Rückgängigmachung auf Grund eines Rechtsanspruches. Die für den rückgängig gemachten Erwerbsvorgang entrichtete Grunderwerbsteuer kann jedoch mangels Vorliegens der Voraussetzungen…
…analog in das Grunderwerbsteuergesetz übernommen, die Tatbestände, die zu einer Erstattung oder Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer führen, somit erweitert. Wenn das geschenkte Grundstück aufgrund eines Rechtsanspruches herausgegeben werden muss, ist die Steuer auf Antrag zu erstatten oder nicht festzusetzen (§ 17 Abs. 1 Z 4 GrEStG 1987…
… Die Grunderwerbsteuer wird auf Antrag erstattet, wenn das geschenkte Grundstück auf Grund eines Rechtsanspruches oder ein von Todes wegen erworbenes Grundstück herausgegeben werden musste und letzteres beim Empfänger einen Erwerb von Todes wegen darstellt. 4. Einkommensteuerliche Änderungen bei der unentgeltlichen Übertragung von Mietgebäuden Schenkung eines…
…ein Grundstück erworben. Das Eigentumsrecht des Erwerbers wird im Grundbuch eingetragen. Nach 4 Jahren erwirbt der Veräußerer einen Teil des Grundstückes auf Grund eines Rechtsanspruches (Nichtverwirklichung des vereinbarten Vertragszweckes) zurück. Fragestellung: Sind bei nur teilweiser Rückübertragung eines Grundstückes die Bestimmungen gemäß § 17 Abs. 2 iVm…
1. Zuständigkeit - Betriebsstätte (§ 23 AVOG 2010) 1.1. Sachverhalt Ein deutscher Einzelunternehmer will eine Betriebsstätte in Salzburg gründen und mietet sich die Betriebsräumlichkeiten dafür an. 1.2. Fragestellung Welches Finanzamt ist für Einkommensteuer und Umsatzsteuer nach dem AVOG 2010 örtlich zuständig? 1.3. Lösung Nach…
Allgemeines Mit dem COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz, veröffentlicht im BGBl. I Nr. 86/2024 vom 18. Juli 2024, wurden die bis 31. Juli 2024 von der COFAG besorgten Aufgaben auf den Bund/Bundesminister für Finanzen übertragen. Die Aufgaben werden im hoheitlichen Bereich (3. Abschnitt COFAG…
1. Einleitung Unter dem Grundsatz von Treu und Glauben wird verstanden, dass jeder, der am Rechtsleben teilnimmt, zu seinem Wort und zu seinem Verhalten zu stehen hat und sich nicht ohne triftigen Grund in Widerspruch zu dem setzen darf, was er früher vertreten hat und…
Es liegt hier auch kein im öffentlichen Interesse (oder im rechtlichen Interesse einer Partei) gegründeter Anlass zur Erlassung eines Feststellungsbescheides iSd § 92 Abs. 1 BAO vor. Der Verwaltungsgerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung, dass kein Feststellungsbescheid zu erlassen ist, wenn die Erlassung eines Abgabenbescheides möglich ist…
Zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise erfolgte im Jahr 2008 wieder ein Steuerdialog des Bundesministeriums für Finanzen mit dem Fachbereich für Umsatzsteuer und den Finanzämtern, bei dem in der Praxis auftretende Zweifelsfragen im Bereich der Umsatzsteuer behandelt wurden. Als Ergebnis dieses Dialogs wurde das nachstehende Umsatzsteuerprotokoll…
…Sachverhaltes, nicht jedoch die Bestätigung der im Antrag dargelegten Rechtsansicht. Haben mehrere Antragsteller den Antrag auf rechtliche Beurteilung eines noch nicht verwirklichten Sachverhaltes gestellt, so hat jeder Antragsteller den Rechtsanspruch auf bescheidmäßige Erledigung. Daher hat gegenüber jedem Antragsteller ein an ihn adressierter Auskunftsbescheid zu ergehen…
Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001 Zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise erfolgte erstmals im Jahr 2001 eine Umsatzsteuertagung des Bundesministeriums für Finanzen gemeinsam mit den Finanzlandesdirektionen und den Finanzämtern, bei der in der Praxis auftretende Zweifelsfragen im Bereich der Umsatzsteuer behandelt wurden. Als Ergebnis dieser Besprechung…
1. Bescheidadressierung bzw. Vorgehensweise im Feststellungsverfahren iZm Verlassenschaften 1. Bescheidadressierung bzw. Vorgehensweise im Feststellungsverfahren iZm Verlassenschaften 1.1. Sachverhalt An einer Apotheke (OG) sind drei natürliche Personen beteiligt. Jahr für Jahr ergehen die entsprechenden Feststellungsbescheide. Im Jahr 2004 stirbt einer der Beteiligten, nennen wir ihn…