…für Justiz jährlich mit privaten Vereinigungen, die sich bereit erklären, Schützlinge in geeignete Heime aufzunehmen, Verträge abzuschließen. In diesen Verträgen ist eine Vergütung des Aufwandes zu vereinbaren, der den Vereinigungen daraus erwächst, dass sie in ein solches Heim Schützlinge aufnehmen, die entweder darum ersucht haben…
…die bei der Auslegung oder Anwendung des Abkommens entstehen, in gegenseitigem Einvernehmen zu beseitigen. Sie können auch gemeinsam darüber beraten, wie eine Doppelbesteuerung in Fällen vermieden werden kann, die im Abkommen nicht behandelt sind. (4) Die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten können zur Herbeiführung einer Einigung…
…Voraussetzung ist allerdings, dass hinsichtlich der erst zu errichtenden (oder fertigzustellenden) Wohnstätte die Benutzung zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses innerhalb von drei Monaten ab Fertigstellung, längstens jedoch innerhalb von acht Jahren nach vertraglicher Begründung des Miteigentums erfolgt. 2.4.2. "Anschreiben lassen" Eine Eigentumswohnung wurde…
…Wert des Fruchtgenussrechtes. Gemäß den Bestimmungen des BewG ist das Recht auf Fruchtgenuss zu bewerten. Die Differenz ist in der Schenkungsmeldung zu beziffern. 1.3. Sachverhalt 2 A schließt eine Versicherung zugunsten von B ab. Als der Versicherungsfall eintritt, zahlt die Versicherung die vertraglich vereinbarte…
Die Information des BMF vom 10. Dezember 2013, BMF-010221/0767-VI/8/2013, wird aufgehoben und durch diese Information ersetzt. Einleitend wird festgehalten, dass nach dem Steuerabkommen-Schweiz und dem Steuerabkommen-Liechtenstein erhobene Abgeltungsbeträge außerhalb der in Art. 13 bzw. Art. 14 der beiden…
…der übertragenden Gesellschaft, einschließlich Verbindlichkeiten aus späterer nicht gehöriger Erfüllung und aus späterer Rückabwicklung, neben der Gesellschaft, der die Verbindlichkeit nach dem Spaltungsplan zugeordnet wird, die übrigen an der Spaltung beteiligten Gesellschaften bis zur Höhe des ihnen jeweils zugeordneten Nettoaktivvermögens als Gesamtschuldner haften. Die Haftung…