…noch der Erbschaftssteuer. Gegenstand der Erbschaftssteuer ist der Erwerb von Vermögen auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches, nicht aber ein Rechtsgeschäft oder eine Rechtshandlung an dem oder an der der Erbe und der Pflichtteilsberechtigte beteiligt sind. 3.8 § 33 TP 19 Abs. 4 Z 9…
…Vereinbarung gemäß § 14 Abs. 1 Z 2 WEG 2002 Der überlebende Partner kann gemeinsam mit den Erben des Verstorbenen unter Zustimmung der Pflichtteilsberechtigten eine Vereinbarung schließen, aufgrund derer der halbe Mindestanteil des Verstorbenen einer anderen Person zukommt. Der erblasserische halbe Mindestanteil fällt in den Nachlass…
…bestimmte Vorempfänge auf den Erbteil angerechnet werden. Die Anrechnung erfolgt in der Weise, dass der Vorempfang dem Nachlassvermögen hinzugerechnet und dieses erhöhte Vermögen auf die Erben (und Pflichtteilsberechtigten) nach deren gesetzlichen oder testamentarischen Ansprüchen (Erbquote, Pflichtteilsanspruch) aufgeteilt wird. Bei Personen mit Vorempfängen wird von dem…
…sondern auch jene Erwerbe, die erbrechtlichen Ursprungs sind, wenn sie auf ein zwischen Erben einerseits und Legataren bzw. Pflichtteilsberechtigten andererseits abgeschlossenes Abkommen zurückzuführen sind. 2.2 Die Steuerbefreiung gem § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG kommt grundsätzlich bei Verwirklichung aller Tatbestände des § 2 ErbStG zum…
…Aus diesem Grund handelt es sich auch um eine Schenkung des Erblassers, wenn es zu einem Verzicht des präsumptiven Erben/ Pflichtteilsberechtigten gegen Entgelt kommt. Beispiel: A hat zwei Kinder B und C. B soll Haupterbe des A werden und C soll nur den Pflichtteil erhalten…
…Vereinbarung gemäß § 14 Abs. 1 Z 2 WEG 2002 Der überlebende Partner kann gemeinsam mit den Erben des Verstorbenen unter Zustimmung der Pflichtteilsberechtigten eine Vereinbarung schließen, auf grund derer der halbe Mindestanteil des Verstorbenen einer anderen Person zukommt. Der erblasserische halbe Mindestanteil fällt in den…
…vorausgesetzt, dass die Leistung an Erfüllungs Statt vor Beendigung des Abhandlungsverfahrens vereinbart wird - erworben wird. Auch beim Erwerb des Miterben (Vermächtnisnehmers, Pflichtteilsberechtigten) auf Grund eines Erbteilungsübereinkommens (Übereinkommen über die Auseinandersetzung des Vermächtnisses, Pflichtteilsübereinkommens) ist Bemessungsgrundlage das Dreifache des Einheitswertes. Hingegen stellt der Erbschaftskauf bzw. die…