… 184 ABGB sind Pflegeeltern Personen, die die Pflege und Erziehung des Kindes ganz oder teilweise besorgen und bei denen eine dem Verhältnis zwischen leiblichen Eltern und Kindern nahekommende Beziehung besteht oder hergestellt werden soll. Es werden keinerlei besondere Anforderungen gestellt, Pflegeeltern müssen weder verheiratet sein…
…Verschwägerte zweiten Grades in der Seitenlinie (Geschwister des Ehegatten, Ehegatte der Geschwister), Adoptiveltern - Adoptivkinder, Pflegeeltern - Pflegekinder, Lebensgefährten sowie Kinder und Enkel eines Lebensgefährten im Verhältnis zum anderen. Unter einer Lebensgemeinschaft wird eine auf längere Dauer ausgerichtete, ihrem Wesen nach der Beziehung miteinander verheirateter Personen gleichkommende…