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BMF-010219/0369-VI/4/2016Salzburger Steuerdialog 2016 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0369-VI/4/201628.10.2016

…EuGH 27.9.2012, C-392/11 , Field Fisher Waterhouse ; siehe auch UStR 2000 Rz 347 mVa weitere EuGH-Judikatur). Es ist somit nicht von einer Personenbeförderung zum ermäßigten Steuersatz auszugehen.   5. Steuersatz für Beförderung mit Kleinzug oder schienenloser "Bahn" 5.1. Bezughabende Norm …

BMF-010220/0026-IV/9/2007Mineralölsteuerfreie Abgabe von Schiffsbetriebsstoffen an Donauschiffe – Erlass GZ. VS-1131/13-III/11/96 - Änderung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010220/0026-IV/9/200713.02.2007

…mit einem "stationären" Steuerlager (dies könnte allenfalls auch ein fest verankertes Schiff sein) betrieben werden und ist als Teil dieses Steuerlagers zu bewilligen. 2. Weil das "Bunkerboot" Teil des Steuerlagers ist, entsteht die Steuerschuld mit der Abgabe von Treibstoff durch das "Bunkerboot" an andere Schiffe…

BMF-010220/0204-IV/5/2019Verbrauchsteuerrechtliches Verfahren bei der Bevorratung von Donauschiffen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010220/0204-IV/5/201910.01.2020

…Mengen - mit den Angaben im VBD übereinstimmen und eine Empfangsbestätigung auf der Rückseite der Blätter 2 und 3 des VBD anzubringen. Diese Empfangsbestätigung hat auch eventuell festgestellte Fehl- oder Mehrmengen zu enthalten. Darüber hinaus ist für jene Waren, die an Bord des Schiffes im Sinne…

SZK-010219/0103-USt/2011Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Elektrofahrrädern und Selbstbalance-Rollern
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB UStSZK-010219/0103-USt/201115.04.2011

…mehrspurige Kraftfahrzeuge, die der Personenbeförderung dienen. Ihrem typischen Erscheinungsbild und Verwendungszweck entsprechend, sind diese Fahrzeuge ebenfalls den Krafträdern zuzurechnen. Gemäß § 12 Abs. 2 Z 2 lit. b UStG 1994 gelten daher Lieferungen, sonstige Leistungen oder Einfuhren, die im Zusammenhang mit der Anschaffung (Herstellung), Miete oder…

09 4501/11-IV/9/01Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001 am 17. und 18. Mai 2001 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/11-IV/9/0119.11.2001

…als 80 % der gewerblichen Personenbeförderung (Beförderung von Hotelgästen) dient. Der Abgabepflichtige ist Inhaber einer Konzession für das Hotelwagengewerbe gemäß § 3 Z 4 des Gelegenheitsverkehrsgesetzes BGBl. Nr. 85/1952, die ihn zur "gewerbsmäßigen Beförderung der Wohngäste (Pfleglinge) und der Bediensteten von Gastgewerbebetrieben mit Beherbergung von Gästen…

BMF-010219/0286-VI/9/2005Umsatzsteuerprotokoll 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0286-VI/9/200520.10.2005

…Bei den Sachprämien handelt es sich um Artikel, die auch im Versandkatalog geführt werden. Der Unternehmer hat diese Vorgänge bisher nicht der Umsatzbesteuerung unterzogen. Dies mit der Begründung, dass ein tauschähnlicher Umsatz nicht vorliegen könne, da die Leistung von Nichtunternehmern (Privatkunden) erbracht werde. Liegt in…

09 1202/45-IV/9/02Erlass zur Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 1202/45-IV/9/0215.05.2002

…Fahrzeuge dieser Type in der Folge in dieser Werkstätte in gleicher Weise durchgeführt wird. 1.4Die Anerkennung einer Fahrzeugtype als Kleinlastkraftwagen durch die Finanzlandesdirektion erfolgt mit Wirkung für das gesamte Bundesgebiet und ist daher von der jeweiligen Finanzlandesdirektion dem Bundesministerium für Finanzen bekannt zu geben…

BMF-010304/0011-IV/8/2009Information zu der am 23. Juni 2009 in Kraft getretenen Arbeitsrichtlinie Personenverkehr auf der Straße im EU/EWR-Bereich (GK-0400)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010304/0011-IV/8/200923.06.2009

Die Arbeitsrichtlinie Personenverkehr auf der Straße im EU/EWR-Bereich (GK-0400) wurde in einigen Punkten aktualisiert. Diese Änderungen bzw. Ergänzungen betreffen in erster Linie eine Klarstellung bei den Strafbestimmungen (GK-0400 Abschnitt 5.).   Bundesministerium für Finanzen, 23. Juni 2009