RIS AI
4 Treffer326 msnur geltende Fassungen
08 6005/1-IV/8/04Steuerbefreiungen gem. Grundsteuergesetz 1955; a) Öffentliches Wassergut b) Privatstraßen und Privatwege, die dem öffentlichen Verkehr dienen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 6005/1-IV/8/0429.01.2004

…genutzter Flächen - möglich. Es bestehen keine Bedenken, insbesondere die im Auszug aus dem Grundstücksverzeichnis unter der Benützungsart "Gewässer" ausgewiesenen Grundflächen von der Grundsteuer zu befreien. Sollte der Katasterstand die tatsächlichen Nutzungsverhältnisse nicht aktuell wiedergeben, könnte dies mittels Wertfortschreibungsantrag seitens des Grundstückseigentümers (bzw. des Vertretungsbefugten) in…

BMF-010219/0225-VI/4/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0225-VI/4/201128.09.2011Teil 2/2

…unternehmerischen Zwecken dienen, macht er im Ausmaß der unternehmerischen Nutzung folgende Vorsteuerbeträge im Jahre 2008 geltend: a) unternehmerische Nutzung 30%: Vorsteuerabzug 1.800 Euro b) unternehmerische Nutzung 80%: Vorsteuerabzug 4.800 Euro In den Jahren 2008 bis 2011 bleibt das Nutzungsverhältnis unverändert. 2011 wird der…

BMF-010219/0424-VI/4/2006Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0424-VI/4/200602.11.2006

…außerhalb des vierjährigen Beobachtungszeitraumes) ist daher unmaßgeblich. Unter der Annahme, dass das Nutzungsverhältnis gegenüber dem Zeitpunkt der Anschaffung im Wesentlichen unverändert geblieben ist, ergibt sich somit folgende Besteuerung: Variante 1: 60% des Veräußerungsentgeltes sind mit dem pauschalen Steuersatz (12%) und 40% mit dem Normalsteuersatz (20…

BMF-010219/0373-VI/4/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0373-VI/4/201522.10.2015Teil 1/2

…Grundstückes bzw. Grundstücksteils für steuerpflichtige Umsätze, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, stellt auf den tatsächlichen Nutzungszweck ab. Im Falle der Untervermietung schlagen daher die tatsächlichen Nutzungsverhältnisse des Letztmieters auf alle vorgelagerten Mietverhältnisse, somit auch auf das Erstmietverhältnis, durch (vgl. auch Mayr in Scheiner/Kolacny/Caganek , Kommentar…