… 15 Abs. 1 Z 21 ErbStG 1955 § 15 Abs. 1 Z 21 ErbStG 1955 betrifft die Übertragung von Gutschriften bei Kindererziehung nach § 14 des Allgemeinen Pensionsgesetzes. 4.3.10 Unter das Stiftungseingangssteuergesetz fallende Erwerbe Nach § 1 Abs. 1 Stiftungseingangssteuergesetz (StiftEG) unterliegen unentgeltliche Zuwendungen an eine…
…120 Abs. 2 BAO Die Anzeigepflicht des § 120 Abs. 2 BAO umfasst die Begründung oder Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, eines gewerblichen Betriebes (einer Betriebsstätte) oder einer sonstigen selbständigen Erwerbstätigkeit. Die Begründung oder Aufgabe von Betriebsstätten (§ 29 BAO) ist nach § 120 Abs. 2 BAO…
…000,- nicht übersteigt, muss keine von der ausländischen Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung (ZS-QU1, ZS-QU2) vorgelegt werden. Werden für die Ermittlung der Euro 10.000,--Grenze die vom Schuldner getragenen Spesen (Flugticket, Aufenthaltskosten, sonstige Spesen) miteinbezogen? 8.2. Lösung Gemäß § 2 Abs. 2 DBA-Entlastungsverordnung…
…35% In Österreich sind die Kinderzulagen steuerfrei, die SEG-, Schicht- und Nachtarbeitszulagen werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen steuerfrei belassen, die sonstigen Bezüge gemäß § 67 EStG 1988 mit 6% besteuert. Außerdem wird der Steuertarif erst auf das gemäß § 2 Abs 2 EStG 1988 ermittelte steuerpflichtige…
…6, Tz 84). Dementsprechend ist zu unterscheiden: Aufschließungskosten an die Gemeinde sind ebenso wie Kosten der Umwidmung dem Grund und Boden zuzuordnen und daher auf Grund und Boden zu aktivieren. Der erstmalige Kanal- und Wasseranschluss sowie sonstige Anschlüsse (Gas, Strom) sind grundsätzlich dem Gebäude zuzuordnen…
…und 13 bis 21 EStG 1988 genannten Bezüge sowie 60% der in § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 genannten Bezüge (begünstigte Auslandstätigkeit); Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art, die für eine ehemalige Tätigkeit iSd § 22 Z 2 EStG 1988 gewährt werden; Arbeitslöhne an Dienstnehmer…
…Rückstellung für GSVG-Nachzahlungen (Rz 3301 und 3302 EStR 2000) Seit 1998 werden die GSVG-Beiträge aufgrund der aktuellen Einkünfte des betreffenden Jahres bemessen. Nachzahlungsbeträge (und Gutschriftsbeträge) sind der Höhe nach exakt ermittelbar. Die effektive Vorschreibung der GSVG-Beträge erfolgt erst nach Ablauf des Veranlagungsjahres…
…Art. 23 B OECD-Musterabkommen 3.2. Sachverhalt Ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer wird von seinem österreichischen Arbeitgeber für 7 Monate nach Italien entsandt. Neben den monatlichen Bezügen erhält der Arbeitnehmer auch sonstige Bezüge gemäß § 67 EStG 1988 in Form eines 13. und 14. Monatsbezuges…
…Abs. 1 EStG 1988 vor und ist beim Übertragungsvorgang ertragsteuerlich eine Gesamtrechtsnachfolge gegeben, so wird das Beteiligungsverhältnis bei der übernehmenden Gesellschaft fortgesetzt, sodass, bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen, bereits innerhalb der einjährigen Behaltedauer die KESt-Befreiungsbestimmung des § 94a Abs. 1 EStG 1988 Anwendung findet (vgl…
Dieser Besteuerungsanspruch an einer Pensionsabfindung wird durch das DBA-Schweiz, BGBl. Nr. 64/1975 idF BGBl. Nr. 161/1995, BGBl. III Nr. 204/2001 und BGBl. III Nr. 22/2007, nicht eingeschränkt. Denn nach Art. 18 DBA-Schweiz, BGBl. Nr. 64/1975 idF BGBl. Nr…
Die Info des BMF vom 21.10.2020, 2020-0.675.748 wird aufgehoben und durch diese Info ersetzt. Grün markierte Stellen heben die inhaltlichen Änderungen zur vorhergehenden Info hervor. Mit dem EU-Meldepflichtgesetz (BGBl. I Nr. 91/2019; Inkrafttreten: 01.07.2020) erfolgt die…
…somit die Ansetzung der Werte, die im Falle einer Erbringung an einen vom Steuerpflichtigen völlig unabhängigen Betrieb angesetzt worden wären, wenn Management-Dienstleistungen, also sonstige Leistungen iSd § 6 Z 6 lit. a EStG 1988, zwischen im weitesten Sinne "verbundenen Unternehmen" erbracht werden. Übernimmt eine britische…
…zehn Betten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegt. c.Non-Profit-Organisationen nach §§ 34 bis 47 BAO. d.Im Eigentum von Körperschaften und sonstige Einrichtungen öffentlichen Rechts stehende Einrichtungen. e.Natürliche Personen, die zum Antragszeitpunkt eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung beziehen. In Bezug auf Anträge, die…
Aus gegebenem Anlaß teilt das Bundesministerium für Finanzen zur Absetzbarkeit von Versicherungsprämien als Sonderausgaben im Zusammenhang mit Rückvergütungen folgendes mit: 1. § 18 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 sieht vor, daß Rückvergütungen aus Personenversicherungen, die keine Nachversteuerung nach sich ziehen, zu einer entsprechenden Verminderung…
Durch das Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl. I Nr. 71/2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten angepasst. Mit Verordnung des Bundesministers…
Aus gegebenem Anlass teilt das Bundesministerium für Finanzen seine Auffassung über die Behandlung des Zinsenertrages portugiesischer Anleihen mit. Über die innerstaatlichen und zwischenstaatlichen gesetzlichen Regelungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch nicht begründet. Artikel 23 Abs. 3 des österreichisch-portugiesischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 29. Dezember 1970…
Der in Artikel 10 Absatz 2 Z 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. Nr. 221/1955, verwendete Begriff "Sozialversicherung" ist dahingehend auszulegen, dass er alle Versicherungen umfasst, die auf öffentlich-rechtlicher Grundlage der sozialen Sicherheit dienen. Dazu gehört auch die Vorsorge für den Fall des…
…| | KZ | Bruttobezug | 21.218,75 | 210 | - § 68 Abs. 1 Zulagen | -846,00 | 215 | - Sonstige Bezüge | -3.031,25 | 220 | - SV | -3.286,48 | 230 | - einbehaltene freiw. Beiträge nach § 16 Abs…
…280.800 Ermittlung des Unterschiedsbetrages gemäß § 18 Abs. 1 KStG 1988 : 280.800 * 0,14 = 39.312 Gebäude: Ermittlung des Gebäudewertes: 360 (Nutzfläche) * 71,25% (Abschlag für sonstige Gebäude) * 1.310 (Baukostenfaktor für NÖ gemäß § 2 Abs. 3 Z 2 der GrWV) = 336…
…1 letzter Satz BAO ordnet an, dass die Verbuchung von Abgabenschuldigkeiten ohne unnötigen Aufschub und in einer von sachlichen Gesichtspunkten bestimmten Reihenfolge vorzunehmen ist. Dies gilt gleichermaßen für die Verbuchung von Zahlungen und (sonstigen) Gutschriften im Rahmen der Gebarungsverrechnung nach den §§ 213 ff BAO. Nach…