…Abgabenfestsetzung richtig erfolgt. Ein Versuch setzt Vorsatz voraus; bei bloß fahrlässigem Handeln ist ein strafbarer Versuch nicht möglich. 4.3. Berücksichtigung von Ausschließungsgründen Die Festsetzung einer Abgabenerhöhung ist unzulässig bei Nachforderungen im Zusammenhang mit Eingangs- und Ausgangsabgaben sowie mit § 11 Abs. 3 des Mineralölsteuergesetzes 2022 (…
1. EINLEITUNG Die Einleitung soll lediglich einen ersten groben Überblick über die Anspruchszinsen vermitteln. Anspruchszinsen (Nachforderungszinsen, Gutschriftszinsen) gelten für Einkommensteuer und Körperschaftsteuer ab dem Jahr 2000. Anspruchszinsen gleichen die Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile aus, die für den Abgabepflichtigen dadurch entstehen, dass für eine bestimmte Abgabe der…
…angenommen) erfolgt ist (zB gemäß § 26 Abs. 2 letzter Satz Zustellgesetz wird erst mit dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag wirksam). Für sich aus Beschwerdevorentscheidungen ergebende Nachforderungen ist nicht nur deren Höhe, sondern auch deren Fälligkeitszeitpunkt bzw. das Ende der Nachfrist (zB des…
…273/2006, Abschnitt 3. 11.3. Aussetzung "abgeleiteter" Abgaben Die Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO) vom Feststellungsbescheid abgeleiteter Nachforderungen (an Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer) kommt auch bei gegen den Feststellungsbescheid gerichteten Berufungen in Betracht. Siehe RAE Rz 409 und Rz 435. 12. Bemessungsverjährung 12.1…
…für die Abgabeneinhebung, RAE Rz 307 ff (Stundungszinsen), RAE Rz 564 ff (Aussetzungszinsen) und RAE Rz 979 ff (Säumniszuschläge). Aus Änderungen oder Aufhebungen gemäß § 295 BAO resultierende Nachforderungen oder Gutschriften (an Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer) sind Differenzbeträge im Sinn des § 205 Abs. 1 BAO. Sie haben…
…und atypisch Stillen" ist, der Prüfungsauftrag jedoch an die KEG gerichtet war? 7.3 Lösung Die Übergangsbestimmungen des § 323 Abs. 16 und 18 BAO (jeweils idF AbgÄG 2004) betreffen Nachforderungen bzw. Gutschriften als Folge einer Außenprüfung (§ 147 Abs. 1 BAO), wenn der Beginn der Amtshandlung…