…5/2009 ). 2.5 §§ 1, 7 GrEStG 1987 - Nacherbfolge Sachverhalt: Der Erblasser hat eine Substitution angeordnet. Die Nacherbfolge tritt nach dem 31.07.2008 ein. Fragestellung: Das Grunderwerbsteuergesetz enthält keine dem § 5 Abs. 2 ErbStG 1955 entsprechende Bestimmung. Wie ist daher dieser Erwerb zu versteuern…
…ist, sofern für das an seine Stelle getretene Vermögen kein Grund für eine Nacherhebung der Steuer eintritt. Damit Umgründungen nicht schädlich sind, müssen alle Voraussetzungen für eine begünstigte Umgründung nach dem Umgründungssteuergesetz vorliegen. Die fünfjährige Behaltefrist läuft im Falle einer begünstigten Umgründung weiter. Wird innerhalb…
…Für das Ausmaß der betrieblichen Nutzung sind die ertragsteuerlichen Grundsätze maßgebend. 2.2.1.4. Nacherhebung der Steuer Siehe Pkt. III.1.2.1.4. Für die Berechnung der Fünf-Jahres-Frist ist der Zeitpunkt des Zustandekommens des Verpflichtungsgeschäftes maßgebend. 2.2.1.4.1…
1. Vorbemerkungen In den letzten Jahren traten sowohl auf Seiten der Finanzverwaltung als auch auf jener von Abgabepflichtigen und Sozialhilfeverbänden vermehrt Fragestellungen zu den beiden Themen Sozialhilfebezug sowie Verlassenschaftsverfahren auf. Was die beiden Bereiche abgabenverfahrensrechtlich verbindet, ist der Umstand, dass jeweils Abgabenverfahren - hauptsächlich in Form…
1. Allgemeines Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis VfGH 10.12.1998, G 170/97 (ua), festgestellt, dass im § 15 Abs. 1 Z 17 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 (ErbStG 1955) das Gebot des im Verfassungsrang stehenden Endbesteuerungsgesetzes, BGBl. 11/1993, eine Abgeltungswirkung vorzusehen, durch die…
Es liegt hier auch kein im öffentlichen Interesse (oder im rechtlichen Interesse einer Partei) gegründeter Anlass zur Erlassung eines Feststellungsbescheides iSd § 92 Abs. 1 BAO vor. Der Verwaltungsgerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung, dass kein Feststellungsbescheid zu erlassen ist, wenn die Erlassung eines Abgabenbescheides möglich ist…