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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…massenhaft und kurzfristig auf einem regulierten Markt gehandelt werden, wodurch der Verwaltungsaufwand der Überprüfung und Meldung der Nominee-Vereinbarungen im Hinblick auf jede einzelne Transaktion in einem Missverhältnis zur erwartbaren Relevanz der an das Register zu übermittelnden Daten stehen würde. Es bestehen daher keine Bedenken…

BMF-010203/0444-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0444-VI/6/201221.09.2012Teil 2/2

…einem Zusammenschluss gemäß Art. IV UmgrStG ist. Steht die Gewinnverteilungsvereinbarung in einem offenbaren Missverhältnis zu der Beteiligung und der Mitarbeit der einzelnen Gesellschafter, ist sie steuerlich zu korrigieren (siehe EStR 2000 Rz 5883 ). Sollte diese Gewinnverteilung daher nicht den Gesellschafterbeiträgen (insbesondere Kapital, Arbeitskraft und Risiko)…

BMF-010203/0464-VI/6/2011Salzburger Steuerdialog 2011, Einkommensteuer - Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0464-VI/6/201106.10.2011Teil 1/2

…einem Zusammenschluss iSd Art. IV UmgrStG ist. Steht die Gewinnverteilungsvereinbarung in einem offenbaren Missverhältnis zu der Beteiligung und Mitarbeit der einzelnen Gesellschafter, ist sie mit steuerlicher Wirkung zu korrigieren ( EStR 2000 Rz 5883 mwN). Wirtschaftlich wird die vorgenommene Verlustaufteilungsvereinbarung damit begründet, dass durch die überproportionale…

BMF-010103/0219-VI/2008Anzeigepflicht nach § 121a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0219-VI/200817.12.2008

…Erwerbers in Kauf nimmt, wobei der Bereicherungswille von der Behörde auch aus dem Sachverhalt erschlossen werden kann. Ein wesentliches Anzeichen für die Annahme einer gemischten Schenkung ist ein offenbares Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung (zB VwGH 18.09.2003, 2003/16/0087). Maßgebend hiebei sind…

06 0101/4-IV/6/02Einkommensteuerprotokoll 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0101/4-IV/6/0226.11.2002Teil 1/2

… Es liegt eine gemischte Schenkung vor. Aufgrund des Missverhältnisses zwischen Wert der Liegenschaft und übernommenem Darlehen ist ein unentgeltlicher Erwerb gegeben. Die AfA kann daher auf Basis der fiktiven Anschaffungskosten geltend gemacht werden (2 Millionen Euro minus Anteil Grund und Boden). Die Zinsen sind nicht…