…die Änderung der organisatorischen Struktur umso mehr, als sich auch das Gesellschaftsrecht in bestimmten Konstellationen von der rein formalen Betrachtung löst und das Institut des "faktischen Geschäftsführers" kennt (siehe dazu zB OGH 15.09.2010, 2 Ob 238/09b ). Grundsätzlich wird man unter Fremden davon…
…Regelmäßig wird "faktische Geschäftsführung" dann bejaht, wenn die eigentlich bestellten Geschäftsführer als Strohleute ihre Organfunktionen nicht ausüben und stattdessen ein anderer (meist ein Mehrheitsgesellschafter) die Gesellschaft tatsächlich leitet (vgl. etwa OGH 19.05.2021, 17 Ob 5/21s). Derartige faktische Geschäftsführer sind aufgrund der Definition…
…1955 - Nicht gezogene Früchte aus Kapitalanteilen Sachverhalt: Dem Übergeber (und späteren Erblasser) wurde der Fruchtgenuss an einem Anteil an einer Kapitalgesellschaft eingeräumt. Nach Jahren mit Gewinnausschüttung werden die Gewinne thesauriert. Zwischen Übernehmer (Mehrheitsgesellschafter) und Fruchtgenussberechtigtem besteht Konsens über diese Vorgangsweise. Frage: Bedeutet der Konsens eine…
…kann ein (wesentlich beteiligter) Gesellschafter-Geschäftsführer einer GesmbH nur mehr dann als Nichtunternehmer behandelt werden, wenn die GesmbH - bei Nichtanwendung der Vereinfachungsregelung - hinsichtlich der Geschäftsführerentgelte zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt wäre. Zur Vermeidung unbilliger Härten wird ein Übergangszeitraum zugestanden und der vorgesehene Termin des Inkrafttretens der…
…A zu 96%, B und C jeweils zu 2% beteiligt. In 2017 überträgt C seine 2-prozentige Beteiligung an den Dritten D. Lösung: Werden ausschließlich Minderheitsanteile an andere Personen als den Mehrheitsgesellschafter "bewegt", wird keine Anteilsvereinigung beim Mehrheitsgesellschafter verwirklicht. 1.4.3. Abstocken eines Alleineigentümers…