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BMF-010102/0004-IV/2/2006Durchführungserlass zur Barbewegungsverordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010102/0004-IV/2/200627.12.2006

Einleitung   Einleitung Zu der gemäß § 131 Abs. 1 Z 2 BAO ergangenen Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Erleichterung der Losungsermittlung bei Bareingängen und Barausgängen (Barbewegungs-VO, BGBl. II Nr. 441/2006) ergeht der nachstehende Durchführungserlass. Dieser Erlass ist mit Wirksamkeit 1. Jänner 2007…

BMF-010102/0001-IV/2/2007Information zur Barbewegungsverordnung und ergänzende Ausführungen zum Durchführungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010102/0001-IV/2/200703.08.2007

1. Allgemeines Details der Losungsermittlung, der Einzelaufzeichnungspflichten bei den Barbewegungen, sowie die diesbezüglichen Ausnahmebestimmungen sind der Barbewegungsverordnung und dem Durchführungserlass (mit Beispielen) vom 27.12.2006, BMF-010102/0004-IV/2/2006, zu entnehmen. Mit diesem ergänzenden Ausführungen zum Durchführungserlass sollen im Wesentlichen allfällige in…

BMF-010102/0034-IV/2/2016Salzburger Steuerdialog 2016 Ergebnisunterlage Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010102/0034-IV/2/201630.10.2016

1. Durchlaufende Posten Gemäß § 131b Abs. 1 Z 1 BAO haben Betriebe alle Bareinnahmen zum Zweck der Losungsermittlung mit elektronischer Registrierkasse, Kassensystem oder sonstigem elektronischen Aufzeichnungssystem einzeln zu erfassen. Diese Regelung wirft in der Praxis vermehrt Fragen bezüglich der Behandlung durchlaufender Posten auf. 1.1…

BMF-010102/0006-IV/2/2013Information über Auskunftsersuchen im Zusammenhang mit der Kassenrichtlinie 2012 zum Thema “Einrichtung nach § 131 BAO - E 131”
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010102/0006-IV/2/201311.07.2013

Im Rahmen der Kassenrichtlinie 2012 wurden die Rechtsgrundlagen, die bei der Führung von Büchern, Aufzeichnungen und der Losungsermittlung zu beachten sind, näher beschrieben (Details siehe Kassenrichtlinie 2012 Abschn. 2.1. und Abschn. 3.1.). Um die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung zu beurteilen und überprüfen zu können…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 4/4

…Umsatzgrenze von 45.000 Euro nicht überschritten wird, dadurch zu erbringen, dass er im Rahmen der Losungsermittlung die Bareingänge eines Tages durch Kassasturz ermittelt. Die Ermittlung der Tageslosung durch Kassasturz muss nachvollziehbar und entsprechend dokumentiert werden. Sie hat spätestens am nächstfolgenden Arbeitstag zu erfolgen (vgl. …

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 1/4

…von den spezifischen Regelungen zur Belegerteilungspflicht (§ 132a BAO) und zur Registrierkassenpflicht (§ 131b BAO und RKSV) sind diese Rechtsvorschriften auch - neben anderen - für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Losungsermittlung durch Registrierkassen und Kassensysteme maßgebend. Aufzeichnungen, die nach den Grundsätzen des § 131 BAO geführt werden und die…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 2/4

…überschritten und ist absehbar, dass diese Grenzen auch künftig nicht überschritten werden, so fällt die Verpflichtung zur Losungsermittlung mit elektronischem Aufzeichnungssystem gemäß § 131b BAO mit Beginn des nächstfolgenden Kalenderjahres weg. Beispiel Ein registrierkassenpflichtiger Betrieb schränkt im Jahr 2017 seinen Betriebsumfang derart ein, dass er pro…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 3/4

…Diese Verrechnungsart ersetzt nicht eine ordnungsgemäße Losungsermittlung und ist sohin wie bisher zur Losungsermittlung unzulässig. Mit der Belegerteilung durch Anbringen auf der Ware und gleichzeitiger Übergabe der Ware mit dem Beleg wird noch keine unzulässige Stock- und Standverrechnung herbeigeführt (siehe auch Abschnitt 6.7.1…