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BMF-010219/0416-VI/4/2008Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0416-VI/4/200818.11.2008Teil 1/2

…Dafür ist nicht allein das Mietentgelt ausschlaggebend (siehe auch UFSG 27.01.2005, RV/0478-G/04), sondern die vertragliche Gestaltung insgesamt. Da der private Wohnraum zu den Aufwendungen der Lebensführung zählt, handelt es sich bei der fremdunüblichen Zurverfügungstellung desselben um Einkommensverwendung iSd § 8 Abs…

BMF-010000/0010-IV/2005Abgabenrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Flutwellenkatastrophe Asien
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010000/0010-IV/200519.01.2005

…die Ersatzbeschaffung zerstörter Gegenstände oder für die Reparatur beschädigter Gegenstände nach Rz 838 ff der Lohnsteuerrichtlinien 2002. Danach können Kosten für die Ersatzbeschaffung glaubhaft gemachter zerstörter Gegenstände nur dann abgesetzt werden, wenn die zerstörten Gegenstände für die "übliche Lebensführung" benötigt werden (z.B. Bekleidung, Gepäck)…

2024-0.673.958Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe im Herbst 2024
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.673.95816.09.2024

…Herstellungskosten und im Ausmaß des "Neupreises" absetzbar. Werden Gegenstände ersatzbeschafft, die üblicherweise zur Lebensführung benötigt werden, gehen aber die Ersatzbeschaffungskosten über einen durchschnittlichen Standard hinaus, sind die Vergleichskosten ("Neupreise") für die Anschaffung (Herstellung) eines derartigen Gegenstandes üblichen Standards zu berücksichtigen. Die Kosten für die Ersatzbeschaffung…

BMF-010219/0373-VI/4/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0373-VI/4/201522.10.2015Teil 1/2

…enthielt § 20 EStG 1988 keine explizite Bestimmung zum Abzug von Strafen. Allerdings stellten zu diesem Zeitpunkt (wie bereits im EStG 1972 ) die Kosten eines Strafverfahrens, wie insbesondere die Strafverteidigungskosten ebenso wie Geldstrafen grundsätzlich Kosten der privaten Lebensführung dar ( § 20 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 …

BMF-010216/0155-VI/6/2008Salzburger Steuerdialog - ESt/KSt/UmgrSt 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0155-VI/6/200805.12.2008

…sondern sofort § 1 Abs. 2 LVO anzunehmen, weil die Führung eines Stadttheaters wohl auf die besonders in der "Lebensführung" des Gesellschafter (Stadtgemeinde) zurückzuführen ist, und dauernde Verlusterzielung manifest ist (vgl. auch Lösung zu Pkt. 1.1.). Betreffend Mitgliedschaft einer Unternehmensgruppe ist festzuhalten: Da gemäß § 9…