…erstrecken können. In Einzelfällen kann auch bei geringerer Projektgröße eine allgemeine Förderungsmaßnahme gegeben sein. Hilfestellung in Katastrophenfällen. Neben den gesetzlich beispielhaft genannten Katastrophenfällen (Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden) kommen weiters insbesondere in Betracht (vgl. EStR 2000 Rz 4836): Schäden durch Flächenbrand, Strahleneinwirkung, Erdbeben, Felssturz oder…
…Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden). Die begünstigten Einrichtungen sind auf der Webseite des BMF aufgezählt, etwa Freiwillige Feuerwehren und verschiedene Hilfsorganisationen. Direkte Spenden an Betroffene können somit nicht steuerlich geltend gemacht werden. Zu beachten ist, dass bei Spenden aus dem Privatvermögen nur Geldspenden begünstigt sind…
…1955 betrifft Zuwendungen, die dazu dienen, den durch Katastrophenschäden (insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden) entstandenen Schaden zu beseitigen, der nicht durch Ersatzleistungen (zB Versicherungsleistungen) oder durch nach anderen Bestimmungen des § 15 ErbStG 1955 steuerbefreite Zuwendungen abgedeckt sind. Darüber hinausgehende Zuwendungen sind zufolge § 121a BAO…
1. Allgemeines Zu den Einkünften aus besonderen Waldnutzungen gehören auch Waldnutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzung), soweit der Steuerpflichtige nicht von der Möglichkeit des § 12 Abs. 7 EStG 1988 Gebrauch gemacht hat. Anders als bei der außerordentlichen Waldnutzung (EStR 2000 Rz 7327 ff) knüpft die Waldnutzung…
Zu Kalamitätsnutzungen und dauerhaften Nutzungen trotz Schädlingsbefall wird klargestellt, dass eine bloße Häufung von Kalamitätsnutzungen über einen längeren Zeitraum nicht gegen die Anwendbarkeit der Begünstigung nach § 37 Abs. 6 EStG 1988 spricht. Auch aus dem Umstand, dass gegen einen/ein über einen längeren bis langen…