… VwGH 13.4.1989, 88/06/0140, ZfVB 1990/3/1357; VwGH 9.7.1992, 91/16/0091) übereinstimmend folgende Auffassung: Grundsätzlich ist die Kenntniserlangung vom Zustellvorgang nur dann rechtzeitig im Sinn des § 17 Abs. 3 ZustellG, wenn die durch die Zustellung ausgelöste Frist durch…
…ändern. Da die Zuständigkeit in jedem Festsetzungs- bzw. Veranlagungsverfahren für sich (neu) zu prüfen ist, kann die hier subsidiär zum Zug kommende örtliche Zuständigkeit je "nach der Kenntniserlangung vom allenfalls abgabepflichtigen Sachverhalt" entsprechend wandern, je nachdem, wo der Antrag eingereicht wird (Antragsveranlagungsfälle) oder von wo…
…in dem eine andere Abgabenbehörde von den ihre Zuständigkeit begründenden Voraussetzungen Kenntnis erlangt. Mit diesem Zeitpunkt geht die Zuständigkeit auch für noch offene Verfahren auf das durch Kenntniserlangung neu zuständig gewordene Finanzamt über. Abzustellen ist auf die Verhältnisse zum aktuellen Zeitpunkt der Amtshandlung (zB Veranlagung…
… 311 Abs. 2 BAO) von der Abgabenbehörde zweiter Instanz erlassene Bescheide. Bei Übergang der Zuständigkeit (zB durch Delegierungsbescheid gemäß § 71 BAO oder infolge Kenntniserlangung nach § 73 BAO) geht auch die Zuständigkeit für auf § 295 BAO gestützte Maßnahmen auf die neu zuständige Abgabenbehörde erster Instanz über…
…Berufungsverfahren). Diese Zuständigkeit besteht aber nur für Körperschaften, die nunmehr auch zur Unternehmensgruppe gehören. Ab Übergang der Zuständigkeit (durch "Kenntniserlangung") verliert das bisher zuständige Finanzamt seine diesbezügliche Zuständigkeit zB zur Veranlagung offener Fälle. Eine Rechtsgrundlage dafür, aus praktischen Überlegungen Bescheide durch das unzuständig gewordene Finanzamt…
1. Zuständigkeit - Betriebsstätte (§ 23 AVOG 2010) 1.1. Sachverhalt Ein deutscher Einzelunternehmer will eine Betriebsstätte in Salzburg gründen und mietet sich die Betriebsräumlichkeiten dafür an. 1.2. Fragestellung Welches Finanzamt ist für Einkommensteuer und Umsatzsteuer nach dem AVOG 2010 örtlich zuständig? 1.3. Lösung Nach…