…2024) vorgelegt, kann der Arbeitgeber den Freibetrag rückwirkend (durch Aufrollung früherer Lohnabrechnungen) für das gesamte Jahr 2024 berücksichtigen. 9. Befreiung von Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben Für bestimmte Gebühren (Gebührengesetz 1957) und Bundesverwaltungsabgaben (§ 78 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991) besteht eine Befreiung im Zusammenhang mit Katastrophenschäden (insb. Hochwasser-, Erdrutsch…
…20 ErbStG 1955 betrifft Zuwendungen, die dazu dienen, den durch Katastrophenschäden (insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden) entstandenen Schaden zu beseitigen, der nicht durch Ersatzleistungen (zB Versicherungsleistungen) oder durch nach anderen Bestimmungen des § 15 ErbStG 1955 steuerbefreite Zuwendungen abgedeckt sind. Darüber hinausgehende Zuwendungen sind zufolge…
…die an die überlebenden Opfer der Flutwellenkatastrophe 2004 und/oder an ihre Familien ausgezahlt werden, von der Erhebung der Schenkungssteuer Abstand zu nehmen. 1.3 Außergewöhnliche Belastungen Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden können im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten ohne Berücksichtigung des Selbstbehaltes gemäß § 34 Abs…
…als die Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechts (§ 938 ABGB). Die Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechts kommt nur durch eine übereinstimmende Willenserklärung von Geschenkgeber und Beschenktem zustande, eine Sache unentgeltlich dem Beschenkten zu überlassen. Eine Schenkung im Sinne des Schenkungsmeldegesetzes liegt aber auch dann…
…VwGH 18.7.2001, 99/13/0217) ist das Wiener Verfahren grundsätzlich eine geeignete Schätzungsmethode, welche den Vorgaben dieser Gesetzesbestimmung Rechnung trägt. Durch die vorgeschriebene Berücksichtigung der Ertragsaussichten wird der Firmenwert automatisch erfasst. § 13 Abs. 2 BewG 1955 Gemeiner Wert von Kapitalgesellschaften, Abzug von Beteiligungserträgen…
…auf die besondere Wirtschaftsweise im Forst bedingt durch die jeweilige Umtriebszeit Bedacht zu nehmen. Eine typische Betriebsgefahr ist in folgenden Fällen gegeben: Ausfälle aufgrund der natürlichen Selektion ("Dürrlinge") und der Überalterung von Waldbeständen (VwGH 25.03.1966, 1564/65), Hochwasserschäden in Überschwemmungsgebieten, Schäden am stehenden…