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BMF-010102/0004-IV/2/2006Durchführungserlass zur Barbewegungsverordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010102/0004-IV/2/200627.12.2006

…händische Aufzeichnungen der Einzellosungen, Paragondurchschriften, Rechenstreifen, Losungsblätter, Kassabucheinzelaufzeichnungen, Registrierkassenstreifen von mechanischen Registrierkassen oder elektronische Registrierkassensysteme und andere Aufzeichnungen, die aufgrund Summenbildung der einzelnen Bareingänge eine Ermittlung der Tageslosung ermöglichen, zu verstehen sind. 1.2.2. Strichlisten Strichlisten sind als Einzelaufzeichnungen dann ausreichend, wenn sich diese…

02 2261/4-IV/2/90Durchführungserlaß zu den §§ 126 ff der Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass02 2261/4-IV/2/9022.05.1990

…einzeln erfaßt, sondern durch Rückrechnung aus End- und Anfangsbestand ermittelt, dann sind End- und Anfangsbestand, alle Barausgänge sowie nicht erfolgswirksame Bareingänge täglich zu erfassen (sogenanntes Kassabuch mit Bestandsfeststellung). Bei Aufzeichnungsverpflichtung gilt Abschnitt 4.1.1 letzter Satz sinngemäß.   4.2 Behandlung von Barschecks, Kreditkarten…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 3/4

…Tageslosung durch Rückrechnung; Kassasturz). End- und Anfangsbestand, alle Barausgänge (etwa Privatentnahmen, Betriebsausgaben, Bankeinzahlungen, sonstige Ausgaben) sowie nicht erfolgswirksamen Bareingänge (etwa Privateinlagen, Bankabhebungen) sind täglich einzeln zu erfassen und aufzuzeichnen. Anhand der vorliegenden Aufzeichnungen (Kassenbericht bzw. Kassabuch mit Bestandsfeststellung) muss nachvollziehbar die Tageslosung ermittelt werden können.