…Arbeitskräftegestellerin" bleibt. Sollte hingegen das innerstaatliche slowakische Recht in europarechtlich verträglicher Weise von der österr. Rechtslage abweichen und im Fall einer Arbeitskräftegestellung immer den Gestellungsnehmer als "wirtschaftlichen Arbeitgeber" werten, dann würde in diesem Fall durch Artikel 3 Abs. 2 des Abkommens ein Qualifikationskonflikt ausgelöst, weil…
…Abkommensberechtigung von Organgesellschaften Gewinnausschüttungen einer schweizerischen Kapitalgesellschaft an eine österreichische GmbH, die nach österreichischem Recht Organgesellschaft einer in Österreich ansässigen Organträgergesellschaft ist, sind ihr - und nicht der als Organträger dahinter stehenden Person - zuzurechnen, sodass nach den allgemeinen Grundsätzen Anspruch auf Entlastung von der schweizerischen Quellensteuer…
…10 Abs. 2 lit. b (i) des Abkommens von dieser Abzugsteuer entlastet werden, hat für Zwecke der Entlastung an der Quelle die im österreichischen innerstaatlichen Recht und in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Verfahren einzuhalten. Zu diesem Zweck ist das für die Quellensteuerentlastung bei juristischen Personen…
Die Bundesrepublik Deutschland hat das mit Österreich bestehende Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftsteuern vom 4. Oktober 1954, BGBl. Nr. 220/1955 idF BGBl. III Nr. 125/2004, mit Wirkung zum Jahresende 2007 gekündigt. Damit fällt bei Erwerben von Todes wegen…
…27) In-Kraft-Treten (Art. 28) und Kündigung (Art. 29) Protokollbestimmungen in Bezug auf den Ausdruck "Gebietskörperschaft", zu Artikel 7 (Unternehmensgewinne), zu Artikel 22 (Vermögen) und zu Artikel 26 (Informationsaustausch) Da von Belarus nur einzelne Bestimmungen des DBA suspendiert wurden, bleibt die Aufteilung der Besteuerungsrechte…
…Behörde kann diese Vereinbarung gegenüber der anderen zuständigen Behörde schriftlich kündigen. Die Kündigung wird am ersten Tag des Monats wirksam, der auf einen Zeitabschnitt von 12 Monaten nach der Kündigung folgt. Im Falle einer Kündigung bleiben alle bis zu diesem Zeitpunkt nach dieser Vereinbarung ausgetauschten…
…der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Artikel 15 Absatz 4 des Abkommens. Die zuständige Behörde der Republik Österreich und die zuständige Behörde der Republik Italien, vom Wunsche geleitet, die negativen steuerlichen Folgen der COVID-19-Pandemie und insbesondere die Belastung von Grenzgängern zu minimieren…
…gehört beispielsweise, ob der Abgabepflichtige in Kenntnis einer Abgabepflicht oder einer höheren Abgabepflicht (zB in Kenntnis der Dienstgeberbeitragspflicht oder des höheren Umsatzsteuersatzes) die Mehrbelastungen durch höhere Preise auf seine Kunden überwälzt hätte oder ob die Mehrbelastung Anlass für Kostensenkungsmaßnahmen (zB Kündigung von Arbeitnehmern, Standortverlegungen oder…
…04 0101/62-IV/4/92, AÖF Nr. 246/1992, betreffend die Abkommensberechtigung von Körperschaften des öffentlichen Rechts und von steuerbefreiten Körperschaften ist im Verhältnis zu Deutschland nicht mehr anwendbar, da dessen Regelungsinhalt in Art. 4 Abs. 1 des gegenwärtig in Kraft stehenden DBA-Deutschland…
…bei der Vollstreckung von Steuern (Vollstreckungsamtshilfe). Dabei ist der Umfang der Vollstreckungsamtshilfe unterschiedlich geregelt. 2.1 Uneingeschränkte bzw. umfassende Vollstreckungsamtshilfe Die Vollstreckungsamtshilfe in den folgenden DBA entspricht dem Art. 27 des OECD-Musterabkommens, wonach die Vollstreckungsamtshilfe nicht auf die unter das Abkommen fallenden Personen und…
…Teilrückkauf ist ein einseitiges Gestaltungsrecht des Versicherungsnehmers, das von diesem jederzeit und in jeder Höhe in Anspruch genommen werden kann. Es erfolgt eine teilweise Kündigung des Versicherungsvertrages. Bei einem Teilrückkauf - in welcher Höhe immer - unterliegt jener Teil der eingezahlten Prämie der Nachversteuerung gemäß § 6 Abs…
…Beendigung von Personenvereinigungen Eine GesBR (§ 1175 ABGB) endet mit ihrer Auflösung. Auflösungsgründe sind vor allem Vereinbarung, Zeitablauf (bei befristetem Gesellschaftsvertrag), Aufkündigung der unbefristeten Gesellschaft durch einen Gesellschafter. Die stille Gesellschaft endet mit ihrer Auflösung. Auflösungsgründe sind (nach den §§ 184 und 185 UGB) insbesondere Kündigung durch…
…geregelt. An Stelle der Berufungen treten ab 1. Jänner 2014 die Bescheidbeschwerden. Die Beschwerdevorentscheidungen (= bescheidmäßige Erledigungen von Bescheidbeschwerden durch die Abgabenbehörde) ersetzen die bisherigen Berufungsvorentscheidungen. Wesentliche Änderungen sind die Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung ist idR zwingend (kein Ermessen); sie unterliegt daher der Entscheidungspflicht (§ 85a BAO)…
…Bericht von 2015" bedeutet den Abschlussbericht mit dem Titel "Verrechnungspreisdokumentation und länderbezogene Berichterstattung" zu Aktionspunkt 13 des OECD/G20-Aktionsplans zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung. 2. Die Ausdrücke "Österreich", "Vereinigte Staaten", "zuständige Behörde", und "Vertragsparteien" haben die Bedeutung, welche sie im Abkommen haben…
…vereinbart, dass Österreich die von der chilenischen Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbestätigung, wie nachstehend dargelegt, anerkennt. Das Formular ist den österreichischen Formularen beizulegen. 3. Die Ansässigkeit einer Person in Chile gemäß Artikel 4 des Abkommens wird durch eine Ansässigkeitsbestätigung auf dem Formular 3463 oder einem anderen Formular…
…23 Abs. 1 lit e) ins Leere, da Einkünfte nicht "auf Grund dieses Abkommens" in Russland zu besteuern sind. Art. 25 beinhaltet eine Regelung zur Führung von Verständigungsverfahren und wurde nicht suspendiert. Da das DBA die Besteuerungsansprüche der Vertragsstaaten nicht mehr einschränkt, kann ein solches…
…des Dienstverhältnisses, welche eine in einem Vertragsstaat ansässige Person nach Wegzug aus dem Tätigkeitsstaat von ihrem ehemaligen, im anderen Vertragsstaat ansässigen Arbeitgeber erhält, aufgrund der durch das maßgebliche innerstaatliche Recht dieses Staates gebotenen Anwendung des Abkommens nicht im ehemaligen Tätigkeitsstaat besteuert (negativer Qualifikationskonflikt), können diese…
… 68 öEStG vorgesehenen Steuerfreibeträge wie die bei österreichischen Arbeitgebern beschäftigten Arbeitnehmer. (2) Die in Liechtenstein von den Bruttobezügen (einschließlich der steuerbegünstigten Zulagen und Zuschläge) abkommenskonform erhobene Quellensteuer wird ohne Ausscheidung eines auf den in Österreich steuerfreien Teil der Einkünfte entfallenden Quellensteuerbetrages in Österreich zur Anrechnung…