…Vermögen, pauschalierte Hektarsätze Waldgrundstücke eines forstwirtschaftlichen Betriebes (Kleinstwald) in den Katastralgemeinden A-Dorf (Bezirk A) und B-Dorf (angrenzender Bezirk B) liegen unmittelbar nebeneinander und weisen die gleichen Eigentumsverhältnisse auf. Es handelt sich dabei um eine wirtschaftliche Einheit. Die forstwirtschaftlichen Kleinstwald-Hektarsätze sind allerdings differierend…
…Der übersteigende Wohnungswert ist als sonstig bebautes Grundstück gemäß § 33 Abs. 2 BewG 1955 als Grundvermögen zu bewerten. Der dazugehörige Grund und Boden ist unverändert mit dem durchschnittlichen landwirtschaftlichen Hektarsatz gemeinsam mit dem landwirtschaftlichen Betrieb zu bewerten. §§ 30, 40 BewG 1955 Mostbuschenschank Ein Landwirt betreibt…
…HEKTARSÄTZE für ALPWIESEN und ALPWEIDEN (zu Abschnitt 3.4) | Durchschnittliche Seehöhe | Bodenkundlich - geologische Verhältnisse | m | Böden aus basischen Ausgangsgesteinen bei Feuchtigkeitsverhältnissen | Böden aus sauren Ausgangsgesteinen bei Feuchtigkeitsverhältnissen | | normal | normal- ungünstig | ungünstig | ungünstig- sehr ungünstig |…
…10% der Weglänge. e)Weitere Umstände, die die nachhaltige Ertragsfähigkeit des Betriebes wesentlich beeinflussen, sind nicht vorhanden (keine räumlich getrennte Lage). (3) Den Hektarsätzen sind Ertragsklassen (EKL) zugrunde gelegt, die dem durchschnittlichen Gesamtzuwachs im Alter 100 (dGZ100) entsprechen. Dieser ist definiert durch die Gesamtvolumenleistung im…
…verjüngte bzw. wiederaufgeforstete Flächen im Umfang von mindestens 20% des Wirtschaftswald-Hochwaldes vor, werden auf Antrag und Vorlage eines Nachweises die Hektarsätze in Anlage 1 für die betroffenen Baumarten um 30% verringert. Dabei sind nur zusammenhängende Flächen von mindestens 0,3 Hektar zu berücksichtigen, bei…
…überwiegend landwirtschaftlich genutzt werden (zB Stall, Scheune, auch die Reithalle), sind nicht gesondert zu bewerten, sondern im land- und forstwirtschaftlichen Einheitswert (Hektarsatz) mitbewertet (§ 30 Abs. 1 BewG 1955). Pferdehaltung als einheitlicher Gewerbebetrieb Fall 1 (landwirtschaftliche Tierhaltung): Gemäß § 30 Abs. 3 bis 7 BewG 1955 liegt…
…davon sind: Landwirtschaftlich genutzt: 4,43 ha, Hektarsatz 255,2270 Euro = Ertragswert 1130,6556 Euro; Forstwirtschaftlich genutzt: 1,69 ha, Hektarsatz 179,5019 Euro = Ertragswert 303,3582 Euro. Der Betrieb hat keine Zu- und Verpachtungen und keine Tierhaltung. Der zuletzt festgestellte Einheitswert beträgt…