§ 12 BewG 1955, 161 ff HGB Bewertung eines negativen Kommanditanteils bei Grundstücksbesitz der KG Mit Rücksicht auf die einschlägigen handelsrechtlichen Haftungsbeschränkungen ist dem Kommanditisten nach Rechtsprechung und Literatur zum BewG 1955 kein negativer steuerlicher Wert zuzurechnen. Stattdessen erfolgt der Wertansatz mit Null. Der Negativüberhang trifft…
…821 ABGB). Ein Inventar ist auch dann zu errichten, wenn auch nur ein Miterbe eine bedingte Erbantrittserklärung abgibt. Nach Errichtung eines Inventars genießen sodann auch unbedingt erbsantrittserklärte Erben die damit verbundene Haftungsbeschränkung (§ 807 ABGB). Als Folge der Inventarerrichtung entsteht somit bei teilbaren Schulden für alle…
…außen nicht in Erscheinung treten, wie zB der atypische stille Gesellschafter, Gesamtschuldner. Ein Mitunternehmer kann zur Zahlung der KommSt der Mitunternehmerschaft unmittelbar und ohne betragliche Beschränkung (ohne unternehmensrechtliche Haftungsbeschränkung) als Gesamtschuldner (nicht bloß als Haftender) herangezogen werden (VwGH 1.7.2003, 98/13/0228, Kommanditist)…
…jeweilige Wert im Zeitpunkt der Übereignung. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass auch § 1409 ABGB eine Haftungsbeschränkung mit dem Wert des übernommenen Vermögens oder Unternehmens vorsieht. 7.5 Ausnahmen im § 14 Abs. 2 BAO Die Haftung besteht nicht bei einem Erwerb im Zuge eines…
…für die Haftungsbegrenzung maßgebend. Entscheidend ist der jeweilige Wert im Zeitpunkt der Übereignung. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass § 1409 ABGB zwar eine Haftungsbeschränkung mit dem Wert des übernommenen Vermögens oder Unternehmens vorsieht, jedoch die gemäß § 25 HGB bestehende Haftung dessen, der ein unter…
…§ 268 ff UGB zu entsprechen, wobei die üblichen Prüfungsgrundsätze und die Haftungsbeschränkungen des § 275 Abs. 2 UGB anzuwenden sind. Die auf Grund der entsprechenden Prüfung erteilte Bestätigung hat folgende Mindestangaben zu enthalten: Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungs- oder Jahresabschlusses, Bestätigung der Ausgestaltung der Rechtsgrundlage (zB…
Die Haftung nach § 15 BAO besteht ua dann, wenn nach einem Wechsel in der Person des gesetzlichen Vertreters der Vertreter erkennt, dass bereits abgegebene Erklärungen zur Festsetzung von Abgaben unrichtig oder unvollständig sind oder dass die Einreichung solcher Erklärungen pflichtwidrig unterlassen wurde. Die Haftung für…