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BMF-010203/0023-VI/6/2014Ergebnisumrechnung von IAS/IFRS-Einzelabschlüssen ausländischer Gruppenmitglieder
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0023-VI/6/201404.02.2014

…7 KStG 1988 ("share deal"), wie beim Beteiligungserwerb in der Gruppenbesteuerung. Für ausländische Gruppenmitglieder findet die Bestimmung über den Firmenwert nach § 9 Abs. 7 KStG 1988 keine Anwendung (vgl KStR 2013 Rz 1014). Anmerkung: In einem IFRS-Einzelabschluss ist die im Rahmen eines share-deals…

BMF-010216/0155-VI/6/2008Salzburger Steuerdialog - ESt/KSt/UmgrSt 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0155-VI/6/200805.12.2008

…Pkt. 1.1.). Betreffend Mitgliedschaft einer Unternehmensgruppe ist festzuhalten: Da gemäß § 9 Abs. 6 KStG 1988 das Einkommen eines Gruppenmitgliedes hochzurechnen ist, eine Voluptuartätigkeit aber zu keiner Einkunftsquelle führt, kann eine ausschließlich voluptuarmäßig tätige Gesellschaft von Anfang an nicht in die Gruppe aufgenommen werden (KStR…

2023-0.619.815Update Informationsschreiben zur Anwendung des EU-Meldepflichtgesetzes (EU-MPfG)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2023-0.619.81512.09.2023Teil 1/2

…diesfalls zu einer Verrechnung mit doppelt berücksichtigten Einnahmen kommt. Unschädlich ist auch die Berücksichtigung von Verlusten ausländischer Betriebsstätten gemäß § 2 Abs. 8 Z 3 EStG 1988 und ausländischer Gruppenmitglieder gemäß § 9 Abs. 6 Z 6 KStG 1988, weil hier die doppelte Verlustverwertung durch die Nachversteuerung…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 1/3

…die Erwerbergesellschaft B aus der Unternehmensgruppe aus. Die Mindestbehaltefrist von drei Jahren wurde nicht erfüllt, die Gruppenmitgliedschaft von B wird rückabgewickelt. Variante 2: Im Dezember 2016 veräußert M die Anteile an A, B und C an eine andere Gesellschaft. Wegen Nichterreichens der Mindestbehaltefrist kommt es…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…Zu diesem Zweck wurde in Wien auch ein Büro angemietet, sodass nicht von einem Scheinsitz ausgegangen werden kann. Der Sitz aller Gruppenmitglieder sowie der Ort der Geschäftsleitung von den Gruppenmitgliedern ist jedoch eindeutig im Finanzamtsbereich Linz. Auch der Gruppenträger hat wohl seinen Ort der Geschäftsleitung…

BMF-010221/2575-IV/4/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/2575-IV/4/201018.10.2010

…gemäß § 5 Abs. 4 das Finanzamt als zuständig, in dessen Amtsbereich sich jene im Firmenbuch eingetragene Zweigniederlassung der beschränkt steuerpflichtigen Körperschaft befindet, der die Beteiligung an den Gruppenmitgliedern zuzurechnen ist. Ausschüttungen an Schweizer Muttergesellschaften Bezughabende Norm Art. 10 DBA-Schweiz, Art. 15 Zinsabkommen-Schweiz, Mutter…

BMF-010103/0076-VI/2006Zweifelsfragen zur Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0076-VI/200609.10.2006

…stellt sich die Frage, ob damit auch die Zuständigkeit für die Erhebung der Umsatzsteuer (beim Gruppenträger für alle Gruppenmitglieder) auf das "allgemeine" FA übergeht. 3.2 Fragestellung Geht die Zuständigkeit in all den geschilderten Fällen auf ein Finanzamt mit allgemeinem Aufgabenkreis über? 3.3 Lösung…

2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 1/2

…die Feststellung betrieblicher Einkünfte enthalten, sind auf die zu den Abgabeterminen insgesamt zu erfüllenden prozentuellen Anteile gemäß § 4 Abs. 2 QuRV anzurechnen. Körperschaftsteuererklärungen von Gruppenträgern und Gruppenmitgliedern, die eine Feststellung des Ergebnisses der jeweiligen Gruppenkörperschaft zum Gegenstand haben (§ 24a Abs. 1 Z 1 KStG 1988…

BMF-010202/0005-IV/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Bewertung 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0005-IV/5/200723.02.2007

…an das Finanzamt abführt, ist die Steuerbelastung im Zuge der Bewertung nach dem Wiener Verfahren beim Gruppenträger bzw. beim jeweiligen Gruppenmitglied zu berücksichtigen, da zwischen Gruppenträgern und Gruppenmitgliedern entsprechende Ausgleichsvereinbarungen hinsichtlich der zu bezahlenden Steuer bestehen müssen. Bei den Ausgleichsvereinbarungen wird unterstellt, dass die beteiligten…