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BMF-010206/0048-VI/10/2006Gesellschaftsteuer - Großmutterzuschüsse, Ergänzung der Richtlinie zur Durchführung des Kapitalverkehrsteuergesetzes vom 14. März 2003, GZ. 10 5004/1-IV/10/03; Auslegung der §§ 2 und 5 KVG auf Grund des Urteils des EuGH vom 12.01.2006, C-494/03
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0048-VI/10/200628.03.2006

…EuGH von seiner Rechtsprechung vom 17. Oktober 2002, C-339/99 (Rechtssache ESTAG) und C-138/00 (Rechtssache Develop) abgegangen ist und Großmütterzuschüsse bei der Enkelgesellschaft dann Gesellschaftsteuerpflicht begründen, wenn sie von der Großmuttergesellschaft an die Enkelgesellschaft gezahlt werden, um den Wert der Gesellschaftsanteile an…

BMF-010216/0125-VI/6/2007Salzburger Steuerdialog 2007, Ergebnisse Körperschaftsteuer und Umgründungen
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010216/0125-VI/6/200726.11.2007

…hält 100% der Anteile an der D-AG. Am 21. Dezember 2000 gewährt die A-AG der D-AG einen Großmutterzuschuss von Euro 14 Mio., dieser wird zunächst auf die Beteiligung an der B-AG aktiviert. Da der Teilwert der Beteiligung an der B-AG…

10 5004/1-IV/10/03Richtlinie zur Durchführung des Kapitalverkehrsteuergesetzes; Auslegung der §§ 2 und 5 KVG aufgrund der Urteile des EuGH vom 17.10.2002, C-339/89, C-71/00 und C-138/00
geltende FassungErlässe & InformationenErlass10 5004/1-IV/10/0314.03.2003

1. Der EuGH hat mit Urteil vom 17. Oktober 2002, C-339/99, betreffend die Gesellschaft-steuersache der Energie Steiermark Holding AG die vom Verwaltungsgerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen im Wesentlichen wie folgt beantwortet: 1.1. Der in Artikel 4 Abs 1 Buchstabe c der…

BMF-010206/0007-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0007-VI/5/201022.01.2010

…Kapitalverkehrsteuer und Umgründung 2.1 § 2 Z 4 lit. a KVG - Großmutterzuschuss Sachverhalt: Die GmbH (G) ist zu 100% Gesellschafterin der GmbH (M), die wiederum zu 99% an der Enkel-GmbH (E) beteiligt ist. Mit Schreiben vom 27.3.00 verpflichtet sich G zur Abdeckung…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 1/2

…20 Z 5 GebG zur Anwendung. 5.2 § 2 Z 4 lit. a KVG - Großmutterzuschuss Sachverhalt: Auf Grundlage des nachfolgend wiedergegebenen Beschlusses der Gesellschafter der X-GmbH (Muttergesellschaft) wurde deren Tochtergesellschaft, der Y-GmbH, ein unwiderruflicher und nicht rückzahlbarer Gesellschafterzuschuss in Höhe von 1 Mio…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 2/2

Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO.   Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 1/2

…nicht vorgesehen. Frage: Handelt es sich um einen gesellschaftsteuerpflichtigen Zuschuss, zumal es bei der Muttergesellschaft Z-GmbH zu einer Werterhöhung der Gesellschaftsrechte kommt? Lösung: Es liegt ein "klassischer" Großmutterzuschuss vor, der auch unter Beachtung des EuGH-Urteils vom 12.01.2006, Rs C-494/03…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 2/2

§ 14 Abs. 5 WEG 2002 zu Lebzeiten vor einem Notar oder unter anwaltlicher Mitwirkung schriftlich vereinbaren, dass anstelle des gesetzlichen Eigentumsübergangs an den überlebenden Eigentumspartner eine andere natürliche Person den Anteil des Verstorbenen am Mindestanteil und gemeinsamen Wohnungseigentum erwerben soll. Diese Person (Begünstigte) erwirbt hierbei…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 1/3

…die Einlagen (siehe Abschnitt 2.2.1.) fallen auch Zuwendungen an mittelbar mit dem Zuwendenden verbundene Körperschaften. Im Falle eines Großmutterzuschusses liegen daher steuerlich zwei Einlagenvorgänge vor, einmal durch den Zuwendenden in die formal nicht berührte Zwischenkörperschaft (= Tochterkörperschaft des Zuwendenden) und in der Folge…

BMF-010206/0041-VI/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Gebühren und Verkehrsteuern 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0041-VI/5/200717.04.2007

…KAPITALVERKEHRSTEUERGESETZ 3.1. § 2 Z 4 KVG Großmutterzuschuss Sachverhalt: Die Gesellschaft A (Großmutter) ist zu 100% an der Gesellschaft B (Mutter), diese wiederum zu 100% an der Gesellschaft C (Tochter zu B, Enkel zu A) beteiligt. Mit Schreiben vom 23.12.2004 hat A an…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 2/3

…der Praxis hat sich gezeigt, dass die pauschale Ermittlungsmethode teilweise zu nicht sachgerechten Ergebnissen führen kann, da sie die tatsächlich vorhandene Innenfinanzierung einer Kapitalgesellschaft auf Grund mancher in der Vergangenheit verwirklichter Sachverhalte möglicherweise nicht adäquat wiedergibt (insbesondere bei nicht durchgebuchten Großmütterzuschüssen, , Aufwertungsumgründungen mit steuerlicher Buchwertfortführung…