…8877, Randnrn. 25 bis 29). Da der fragliche Beitrag von der Großmuttergesellschaft (Senior Ltd) an die Enkelgesellschaft (Senior GmbH) gezahlt worden war, um den Wert der Gesellschaftsanteile an dieser zu erhöhen, und diese Erhöhung vor allem im Interesse des einzigen Gesellschafters Senior BV lag, ist…
… 2 KVG, insbesondere für Gesellschafterzuschüsse. Ein freiwilliger Zuschuss der Großmuttergesellschaft an ihre Enkelgesellschaft wird aufgrund des angeführten EuGH-Urteiles nicht in jedem Fall Gesellschaftsteuerpflicht auslösen. Der EuGH ist in diesem Urteil vom Grundsatz, dass Gesellschafter iSd RL 69/335/EWG nur die unmittelbar an der…
…somit ihr Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag erhöht hat, ist die Innenfinanzierung insoweit zum betreffenden Bilanzstichtag um die erhaltene Einlagenrückzahlung zu verringern. Beispiel: Im Jahr 2010 leistet die Großmuttergesellschaft G einen Zuschuss an ihre Enkelgesellschaft E in Höhe von 1.000.000 €. Dieser Großmutterzuschuss wird steuerlich sowohl…
…werden. Der bloße Umstand, dass die Gewinne der Mutter- und Großmuttergesellschaft durch die von der untersten Ebene verursachte Abfärbewirkung zu Einkünften aus Gewerbebetrieb wurden, konnte nach EAS 3308 genauso wenig die Räumlichkeiten der Mutter- und Großmuttergesellschaft zu Betriebstätten machen wie der Umstand, dass eine bloß…
…dazu selbst aus gesellschaftsrechtlichen Gründen nicht in der Lage sind, so wird die britische Managementgesellschaft als Treuhänderin für die Anteilseigner der Publikumsfonds (die Treugeber) anzusehen sein. Ist die Erfinderin dieses Modells die Großmuttergesellschaft der britischen Managementgesellschaft, so ist nach den Erfahrungen des täglichen Lebens davon…
…gewährt. Die Leistung des Zuschusses erfolgte von der Z-GmbH (Muttergesellschaft der X und Großmuttergesellschaft der Y-GmbH). BESCHLUSS Der Gesellschafter der X-GmbH (Muttergesellschaft) Unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung und Abhaltung einer ao. Gesellschafterversammlung beschließen die Gesellschafter der X…
…zurück. In den Erläuternden Bemerkungen zu diesem Gesetz findet sich ua. folgende Aussage: "Neben der Geltung für unmittelbar verbundene Körperschaften wird eine solche auch bei mittelbarer Verbindung im Wege einer Großmuttergesellschaft auf die Enkelgesellschaft oder umgekehrt anzunehmen sein, nicht jedoch bei der Verschmelzung zweier Schwesterkörperschaften…
…Tochtergesellschaft, diese Tochtergesellschaft kontrolliert aber weder ihre Schwestergesellschaft, noch die Tochtergesellschaft ihrer Schwestergesellschaft. Das in Art. 12 Abs 2 DBA Österreich-Großbritannien vorgesehene Quellenbesteuerungsrecht betrifft daher nur Lizenzgebührenzahlungen an Muttergesellschaften sowie an Großmuttergesellschaften (vgl. EAS 697), nicht aber Lizenzgebührenzahlungen an Schwestergesellschaften (vgl. EAS 886). Die…