…2. Folgende zusätzliche Umstände sind dabei zu beachten: 2.1 Ertragswert bei Heranziehung von Beobachtungsjahren, die in Schilling und Euro bilanziert wurden: Wurden bei der Ermittlung des Ertragswertes Beobachtungsjahre herangezogen, in welchen der Geschäftsabschluss in Schilling erstellt wurde, hat die Berechnung gemäß Punkt III, 2…
…zwischen dem Betreiber und einem Dritten weder bekannt noch von Interesse (vgl. BFH vom 15.5.2012, XI R 16/10 ). Nur wenn der Betreiber einer Internetseite in eindeutiger Weise vor oder bei dem Geschäftsabschluss zu erkennen gibt, dass er für einen anderen tätig wird…
…System der Webplattform eingibt. Nicht als Onlineshop gelten Terminals ("virtueller Verkäufer"), die im Geschäftslokal/Betriebsstätte des Unternehmers zum Geschäftsabschluss aufgestellt werden und von den Kunden benutzt werden (zB Bestellterminal in Fastfood-Ketten). Erfolgt der Geschäftsabschluss über die Onlineplattform durch einen beauftragten, selbständigen Dritten (zB Callcenter)…
…3 Abs. 1 Z 3 DPMG) abzustellen (verkaufte Waren, Geschäftsabschlüsse etc.)? Die Meldung der Anzahl relevanter Tätigkeiten richtet sich nicht nach der Anzahl der verkauften Waren, sondern nach der Anzahl der Geschäftsabschlüsse, in deren Rahmen eine oder mehrere Waren verkauft wurden. 3.1.2. Worauf…
…die im Zeitpunkt ihrer Übertragung zwischen verbundenen Unternehmen i) keine zuverlässigen Vergleichswerte existieren und ii) die Prognoserechnungen der künftig durch den übertragenen immateriellen Wert zu erzielenden Cashflows oder Einnahmen oder die zur Bewertung des immateriellen Werts herangezogenen Annahmen im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses höchst unsicher sind…
…handwerklicher Art sind, ist unerheblich. Es ist nicht erforderlich, dass in der Anlage oder Einrichtung Verhandlungen mit Dritten geführt oder Geschäftsabschlüsse getätigt oder Inkassi vorgenommen werden (VwGH 14.12.1955, 2286/52, Beratungsstelle einer Bausparkasse ist eine Betriebsstätte). 4.1.3.5. Dauer der betrieblichen…
…Handelsvertreter ist danach, wer im fremden Namen und auf fremde Rechnung tätig wird. Steuerpflichtige, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Geschäftsabschlüsse tätigen (Eigenhändler), sind - unabhängig davon, ob der Verkauf zum Einstandspreis erfolgt oder nicht - vom Anwendungsbereich der Verordnung nicht erfasst. 13 § 17 EStG…