…ist derjenige, der im Namen eines anderen eine Eingabe überreicht, neben dem Interessenten Gebührenschuldner (Gesamtschuldner). Bei Bestehen eines Gesamtschuldverhältnisses liegt es grundsätzlich im Ermessen der Behörde, welchen der Gesamtschuldner bzw. in welchem Ausmaß sie einen der Mitschuldner zur Erfüllung seiner gesamtschuldnerischen Leistung heranzieht. Der Bund…
I. Erbschafts- und Schenkungssteuer I. Erbschafts- und Schenkungssteuer Allgemeines Der Verfassungsgerichtshof hob mit Erkenntnis vom 7. März 2007, G 54/06 ua., den Grundtatbestand des § 1 Abs. 1 Z 1 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 (in der Folge kurz ErbStG 1955) "Erwerb von Todes wegen" und…
…Steuerschuldner und Entstehen der Steuerschuld Bei Schenkungen unter Lebenden sind gemäß § 9 Z 4 GrEStG 1987 sowohl der Geschenkgeber als auch der Geschenknehmer Steuerschuldner (Gesamtschuldverhältnis - § 6 BAO). Bei Schenkungen auf den Todesfall ist der Erwerber Steuerschuldner. Tritt ein Grundstückserwerb aufgrund einer Schenkung auf den Todesfall…
…unbedingte Erbantrittserklärung abgegeben hat, uneingeschränkt für alle Verbindlichkeiten des Verstorbenen herangezogen werden. Sind daher alle Erben unbedingt erbantrittserklärt, entsteht gemäß § 820 ABGB hinsichtlich der vom Verstorbenen übernommenen Schulden ein Gesamtschuldverhältnis. Wird die Erbschaft mit Vorbehalt des Inventars angetreten (bedingte Erbsantrittserklärung, § 802 ABGB), so hat das…
…Festsetzung von Beschwerdezinsen auf dem Abgabenkonto zu einem Guthaben oder zu der Erhöhung eines solchen und hat bezüglich der Abgaben, durch deren Herabsetzung der Anspruch auf Beschwerdezinsen ausgelöst wurde, ein Gesamtschuldverhältnis bestanden, so ist bei der Verwendung des Guthabens (§ 215 BAO) oder bei dessen Rückzahlung (…
…BAO5, § 6 Tz 5 mwH und § 7 Tz 3). Ist die gesamte Schuld durch einen der Gesamtschuldner entrichtet, erlischt dadurch das Gesamtschuldverhältnis (zB Ritz, BAO5, § 6 Tz 2). Demzufolge dürfen weder Einhebungs- noch Einbringungsmaßnahmen gesetzt werden. Würde der Haftungspflichtige den betreffenden Betrag ungeachtet des Erlöschens…
…BAO). 5.2. Einhebungsverjährung Für den Beginn der Einhebungsverjährung allen Gesamtschuldnern gegenüber ist jener Zeitpunkt maßgeblich, in dem die Abgabe dem ersten in Anspruch genommenen Gesamtschuldner gegenüber fällig wird. Bei Vorliegen von Gesamtschuldverhältnissen wirken Unterbrechungen und Hemmungen der Einhebungsverjährung (§ 238 BAO) jedem gegenüber, der als…
…Primärschuldner der Schenkungssteuer besteht. Diese zusammengefasste Verbuchung der Gebarung ist im Hinblick auf § 213 Abs. 4 BAO (Vorliegen eines Gesamtschuldverhältnisses) zulässig, weil der Parteienvertreter als Haftungspflichtiger der Steuern in allen, verschiedene Abgabepflichtige betreffenden Fällen Gesamtschuldner der selbst berechneten Abgaben ist. Im Fall einer unrichtigen Selbstberechnung…
…zB VwGH 20.3.2002, 99/15/0046; VwGH 23.6.2003, 2002/17/0241, 0242, 0243). Dies gilt beispielsweise für Gesamtschuldverhältnisse nach § 9 Z 4 GrEStG 1987 (zB VwGH 27.1.2000, 98/16/0244-0252; VwGH 7.12.2000, 97/16/0365, 0366), …
1. Persönliche Haftungen Haften im Sinn der BAO bedeutet, dass der Haftungspflichtige mit seinem gesamten oder mit einem vorbestimmten Teil seines Vermögens für Abgabenschulden eines anderen in Anspruch genommen werden kann (Richtlinien für die Abgabeneinhebung - RAE, Rz 1202). Persönliche abgabenrechtliche Haftungen werden mit Haftungsbescheid (§ 224…