…und die Höhe der Geschäftsführerbezüge im Vergleich zum neuen Geschäftsführer sowie die erforderliche Anzahl von Geschäftsführern im Hinblick auf die Unternehmensgröße. Die Bedeutung dieser Indizien zueinander kann sich in den beiden Varianten unterscheiden; führt nach dem Gesamtbild der Verhältnisse der neue Geschäftsführer das Unternehmen praktisch…
…da es sich um ungewöhnliche Verhältnisse handelt, die mit den Erfahrungen des täglichen Lebens in Widerspruch stehen (siehe Ritz , BAO-Kommentar, § 115 Rz 13). Gelingt dies nicht, kann seitens der Abgabenbehörde in freier Beweiswürdigung davon ausgegangen werden, dass ein Bereicherungswille der "schenkenden" Kommanditisten nicht gegeben…
…wo sich die nach dem Gesamtbild der Verhältnisse in organisatorischer und wirtschaftlicher Hinsicht bedeutungsvollste Stelle befindet. Dies ist stets eine zu klärende Frage des Sachverhaltes. Dies kann zB mittels Vorhalt an den Geschäftsführer aufgeklärt werden. Erst wenn nachweislich kein Ort der Geschäftsleitung im Inland gelegen…
…der für die Geschäftsführung entscheidende Wille gebildet wird, somit die für die Führung des Unternehmens notwendigen und wichtigen Maßnahmen getroffen werden. Sitz ist der Ort, der durch Gesetz, Vertrag, Satzung, Stiftungsbrief und dergleichen bestimmt ist (§ 27 Abs. 1 BAO). Entscheidend ist das Gesamtbild der Verhältnisse…
…die Vertriebstätigkeit der ausländischen Tochterkörperschaft (fast) keine Gewinne abwirft, wird die Wertschöpfung nachhaltig und überwiegend aus dem Bereich "Überlassung von unkörperlichen Wirtschaftsgütern" (Vergabe von Software-Lizenzen) gezogen. Überdies sprechen die - offenbar wertvollen - Lizenzen für einen entsprechenden Kapitaleinsatz in diesem Bereich. Das Gesamtbild der Verhältnisse ergibt…
…Aspekt für die Beurteilung der rechtlich abgesicherten Position dar. Je länger die Mindestlaufzeit des Vertrages, desto besser ist die Rechtsposition des Berechtigten. Eine generelle Untergrenze kann nicht gezogen werden. Entscheidend ist grundsätzlich das Gesamtbild der Verhältnisse. Allerdings sollte aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und auch als…
…für sich. Dies zieht allerdings nicht eine automatische Schätzungsberechtigung der Behörde nach sich. Es ist vielmehr nach der Sachlage des Einzelfalls anhand der vorhandenen Bücher und Aufzeichnungen, Unterlagen und sonstiger Beweismittel zu prüfen, ob nach dem Gesamtbild der Verhältnisse ein begründeter Anlass gegeben ist, auch…
…die Gegenleistung aber 170 beträgt. Beträgt die Abweichung weniger als 50%, ist das Vorliegen einer Bereicherungsabsicht in Hinblick auf den Betrieb nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen. Je stärker die Gegenleistung vom Wert des eingebrachten Vermögens abweicht, desto eher liegt eine Bereicherungsabsicht vor. Bundesministerium…
…sind, ist stets das Gesamtbild der Verhältnisse des Einzelfalles. Die Aussagen der folgenden Judikaturbeispiele dürfen nicht als starre Regeln angesehen werden. Bei Gastronomieunternehmen (wie Kaffeehäuser, Konditoreien) zählen zu den wesentlichen Grundlagen des Unternehmens das Grundstück, das Gebäude und die Einrichtung; nicht hingegen der Kundenstock, Lieferverträge…
…dh. für die wirtschaftliche Zurechnung zum Kunden ist das Gesamtbild der Verhältnisse maßgeblich. Es müssen daher nicht sämtliche der genannten Voraussetzungen erfüllt sein, sondern es genügt, dass das Gesamtbild dafür spricht, dass der Kunde über die im Deckungsstock befindlichen Wertpapiere verfügen kann. Dabei ist in…
…Beantwortung der Frage, ob Verfügungsmacht verschafft wurde, ist zwar das Gesamtbild der Verhältnisse des Einzelfalls, eine Vereinbarung über den Übergang der Gefahr des zufälligen Untergangs kann diesbezüglich aber Indizwirkung haben (vgl. Ruppe/Achatz4, § 3, Tz 33 mwH). Im Hinblick darauf kann auf Grund der Vereinbarung…
…eine Nebentätigkeit vorliegt, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen (zB VwGH 15.12.1992, 92/14/0189; 19.2.1985, 84/14/0125). Bei Prüfung der Unterordnung stellt das Verhältnis der Umsätze ein taugliches Beurteilungskriterium dar (VwGH 21.7.98, 93/14/01349…
…obwohl der Steuerpflichtige nur 102 Arbeitstage in der Slowakei tätig war. Das Betriebstättenfinanzamt weigert sich (zu Recht) unter Verweis auf die Entscheidung des UFSW 22.01.2009, RV/3057-W/08, ein Lohnzettelsplitting vorzunehmen, da nach dem Gesamtbild der Verhältnisse die typischen Arbeitgeberaufgaben weiterhin vom…
…dieser nach dem Gesamtbild der Verhältnisse als Bauherr anzusehen ist. Baurechts- und Mietkaufvertrag bilden eine Einheit. Gegenstand des Rückerwerbes ist daher das Baurecht mitsamt dem Gebäude. Als Gegenleistung wurden die Gesamtinvestitionskosten unter Anrechnung des geleisteten Nutzungsentgeltes vereinbart. Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Grunderwerbsteuer sind somit…
…Gesamtbild der Verhältnisse dafür spricht, den Betrieb nach Auflösung des Pachtvertrages nicht mehr auf eigene Rechnung und Gefahr weiterzuführen (vgl. Rz 5684 EStR 2000). Eine bloße Betriebsunterbrechung stellt keine Betriebsaufgabe dar (vgl. Rz 5638 EStR 2000). Bei einer Betriebsverpachtung liegt im Zweifel (insbesondere wenn der…
…dem im Steuerrecht beschriebenen Tatbestand entsprechen (vgl. VwGH 22.1.1986, 84/13/0015). Maßgebend sind im Zweifel nicht die vertraglichen Abmachungen, sondern stets das tatsächlich verwirklichte Gesamtbild der vereinbarten Tätigkeit, also die objektiven Umstände (vgl. VwGH 25.10.1994, 90/14/0184). Unbeachtlich ist…
…ihr gehaltenen Beteiligungsgesellschaften; das vereinnahmte Honorar (abzüglich einer Gewinnmarge) wird in Folge von der Beteiligungs-GmbH an den Investor (an das leistungserbringenden Organ) weiterbezahlt. Lösung Salzburger Steuerdialog: Bei einer Holding kommt ein sich im Verhältnis zur Ausübung einer organschaftlichen Geschäftsführungsfunktion abhebender Betrieb, nur in Betracht…
…oder Beherbergungsgewerbes im Sinne der Verordnung vorliegen, ist es nicht schädlich, wenn in untergeordnetem Ausmaß auch Leistungen erbracht werden, die nicht zum typischen Leistungsangebot von Betrieben des Gaststätten- und/oder Beherbergungsgewerbes gehören, sofern das branchentypische Leistungsangebot derart überwiegt, dass im Gesamtbild der Charakter eines Betriebes…
…diesem Fall ändern sich durch die Raumaufteilung und die bauliche Umgestaltung der Räumlichkeiten die Wesensart und die Funktion eines baulich abgeschlossenen, selbständigen Gebäudeteiles (Umbau von Klassenzimmern in Büroräume in einem gesamten Stockwerk). Es ist daher hinsichtlich dieses Gebäudeteiles nach dem Gesamtbild von einer Neuerrichtung bzw…
…Gesamtbild nach überwiegend nicht die Stellung eines Versicherungsnehmers zu. Auch die deutsche AG ist im gegenständlichen Fall nicht Versicherungsnehmer, da zivilrechtlich gesehen, immer noch die "alten (deutschen) Versicherungsnehmer" als solche angesehen werden. Sollte die AG zahlungsunfähig werden, würden immer noch die Versicherungsnehmer zur Zahlung der…