…Folgen einer Abgabenverkürzung noch als "unbedeutend" anzusehen sind, steht jedoch immer im Zusammenhang mit dem Grad des Verschuldens. Die Geringfügigkeit kann nicht ausschließlich an konkreten Wertgrenzen festgemacht werden, sondern ist jeweils im Einzelfall zu beurteilen. Es gibt in der Judikatur oder Verwaltungspraxis dazu aber keine…
…Z 4 EU-MPfG nicht erfüllt, sodass keine Meldepflicht besteht. Die Beurteilung der Geringfügigkeit hat im Einzelfall zu erfolgen. Es ist auf Verlustvorträge im Zeitpunkt des Erwerbs oder Verluste im zeitlichen Naheverhältnis zum Erwerb abzustellen (dh. laufende Verluste des Erwerbsjahres). Die Verlustverwertung ist ex ante…
…Antrag der Partei oder von Amts wegen erfolgt, ob sie sich zu Gunsten oder zum Nachteil der Partei auswirkt. Außer bei Geringfügigkeit der Auswirkungen wird bei der Ermessensübung grundsätzlich dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung (Grundsatz der Rechtsrichtigkeit) Vorrang vor dem Grundsatz der Rechtsbeständigkeit zukommen…
…4 BAO) hat die Ermessensübung insbesondere den Vorrang des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Besteuerung (Rechtsrichtigkeit) vor jenem der Rechtsbeständigkeit zu beachten. Gegen eine Aufhebung können beispielsweise folgende Umstände sprechen: Geringfügigkeit der (vor allem abgabenrechtlichen) Auswirkungen der Rechtswidrigkeit des Bescheides, Grundsatz von Treu und Glauben (vgl…
…Dabei ist auf das nationale Recht abzustellen. In Österreich sind darunter grundsätzlich alle beschäftigten ASVG-Versicherten (einschließlich freier Dienstnehmer/innen) über der Geringfügigkeitsgrenze (Ausnahmen siehe unten) zu verstehen. Auch Lehrlinge und in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben nach dem BSVG hauptberuflich beschäftigte Familienangehörig fallen unter…
…aus den Eingaben der Abgabepflichtigen die Voraussetzungen für eine amtswegige Wiederaufnahme ergeben. Liegen diese Voraussetzungen vor, so wird im Allgemeinen (von Geringfügigkeitsfällen abgesehen) die Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen zu verfügen sein. Der Umstand, dass ein Wiederaufnahmsantrag etwa wegen nicht rechtzeitiger Stellung zurückzuweisen ist…
…entsprechend zu würdigen, hier vor allem auch Rechts(un)kenntnisse der Partei, persönliche Umstände (wie insbesondere Krankheit und Behinderung), ebenso wie wiederholte Nachlässigkeiten und Versäumnisse. Soweit in den anzuwendenden Bestimmungen keine Geringfügigkeitsgrenzen verankert sind, besteht für eine "Pauschalregelung" keine gesetzliche Grundlage. 8. Bindung an…