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SZK-010219/0059-USt/2010Zeitlicher Bezug Zusammenfassende Meldung (ZM) ab 2010 bei sonstigen Leistungen im Rahmen der Istbesteuerung – Klarstellung
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB UStSZK-010219/0059-USt/201010.03.2010

…oder erst, wenn das Honorar vereinnahmt wird. Rechtliche Beurteilung: Für die genannten grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen bestimmt sich der Leistungsort gemäß § 3a Abs. 6 UStG 1994 nach der Generalklausel im B2B-Bereich. Die sonstige Leistung ist dort steuerbar, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt (Empfängerortprinzip). Erbringt…

BMF-010219/0428-VI/4/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Workshop USt LSt IStR BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0428-VI/4/201525.11.2015

…diese Dienstleister steuerlich (Einkommensteuer/Lohnsteuer, Familienbeihilfe, Umsatzsteuer) zu beurteilen? Wann haben sie Anspruch auf Familienbeihilfe? Kann die Tätigkeit einer Haushaltshilfe/Reinigungskraft umsatzsteuerrechtlich unter die Generalklausel B2C subsumiert werden? 2. Macht es einen Unterschied, ob es sich um eine Haushaltshilfe oder um eine Reinigungskraft handelt? 3…

BMF-010219/0247-VI/4/2010Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2010
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0247-VI/4/201007.10.2010Teil 2/2

…Gastwirt. Es handelt sich um eine sonstige Leistung, bei der sich der Leistungsort gemäß § 3a Abs. 6 UStG 1994 nach der Generalklausel richtet, die in Deutschland steuerpflichtig ist - die Kleinunternehmerbefreiung gilt nur für inländische Unternehmer -, und gemäß § 13b dUStG zum Übergang der Steuerschuld führt. Diese…

01 0219/38-IV/9/04Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2004 vom 14. bis 16. Juni 2004 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass01 0219/38-IV/9/0406.10.2004

…Gegensatz zur Schule von S keine CD samt Handbücher erwirbt, sondern nur ein Recht eingeräumt erhält, liegt eine sonstige Leistung nach § 3a Abs. 10 UStG 1994 vor. Der Leistungsort liegt hiebei nach der Generalklausel des § 3a Abs. 12 UStG 1994 (Unternehmerort) in Österreich.     …

09 4501/11-IV/9/01Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001 am 17. und 18. Mai 2001 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/11-IV/9/0119.11.2001

… 3a Abs. 12 UStG 1994? Stellt der Server eine Betriebsstätte dar? Es liegt keine Telekomleistung, sondern eine sonstige Leistung vor, welche unter die Generalklausel des § 3a Abs. 12 UStG 1994 (Rz 629 UStR 2000) fällt. § 29 BAO ist bei der Frage, ob der Server eine…

14 0824/1-IV/14/02ESED-Einführungserlass, Einsatz der Elektronischen Steuer-Erlass-Dokumentation (ESED); organisatorische Regelungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0824/1-IV/14/0203.06.2002

1. Grundsätzliche Regelungen: 1. Grundsätzliche Regelungen: Die Elektronische Steuer-Erlass-Dokumentation (ESED) wird zunächst nur einige der insgesamt vorgesehenen Dokumenttypen (BMF-Erlässe und FLD-Verfügungen mit "Erlasskopfraster") in aktuellen Versionen enthalten. Sie ist aber in ein weit reichendes Konzept für unterschiedlichste Dokumenttypen, einen integrierten "Novellierungsmechanismus…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

1. Advance Ruling 1.1. Sachverhalt Ein Antrag schildert einen Sachverhalt und stellt hiezu Fragen im Bereich der Umgründung und der Gruppenbesteuerung. 1.2. Frage Handelt es sich dabei um einen Antrag oder um zwei Anträge und damit doppelten Verwaltungskostenbeitrag? 1.3. Lösung Prinzipiell ist…