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2026-0.796.682Erweiterung Vollmachtsupload FinanzOnline
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.796.68223.09.2026

…Die neue Funktion steht für folgende Berufsgruppen bzw. Einrichtungen ab 7.10.2026 zu Verfügung. Personalverrechner/innen Buchhalter/innen Gemeinnützige Bauvereinigungen Immobilienverwalter/innen Genossenschaftsrevisionsverbände Die Eintragungen sind zeitnah vorzunehmen. Die Übermittlung von Listen der vertretenen Personen entfällt damit, ebenso werden die Formulare GBH 1 bzw…

BMF-010202/0093-IV/5/2007AV-Tagungen 2006 Protokoll Einheitsbewertung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0093-IV/5/200721.06.2007

…Abs. 7 lit. a BewG 1955? 2. Ist es entscheidend, ob der Errichter (Vermieter) eine gemeinnützige Gesellschaft ist? 3. Wie verhält es sich bei Mietkaufwohnungen und wie ist bei beschränkten Mietzinsen nach Landeswohnbauförderungsgesetzen vorzugehen? Zu Frage 1: Ganz allgemeine Beschränkungen des Mietzinses, zB WucherG, sind…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 2/2

…Bemessungsgrundlage herangezogen, weil sie entweder höher als der Grundstückswert ist ("Gegenleistung, mindestens Grundstückswert") oder dem geringeren gemeinen Wert entspricht. Gemäß § 15g WGG wird eine nachträgliche Leistung des Differenzbetrages zwischen der Bauvereinigung und dem Eigentümer (Miteigentum, Wohnungseigentum) bestimmt, die als nachträgliche Gegenleistung zu werten ist. Da…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 1/2

…Grundstückswert). 2.3. § 3 Abs. 1 Z 3 GrEStG 1987 Ein gemeinnütziger Verein, der zum 1.1.2016 bereits 99,95% an einer GmbH gehalten hatte, erwirbt den verbleibenden Anteil von 0,05% und vereinigt somit 100% der Anteile in seiner Hand. Der Grundstückswert beträgt…

BMF-010203/0411-VI/6/2015Ertragsteuerliche Behandlung von Einnahmen aus dem Betrieb von Punsch- oder Glühweinständen von gemeinnützigen Vereinen
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0411-VI/6/201509.08.2016

Der Betrieb von Punsch- oder Glühweinständen durch einen gemeinnützigen Verein stellt einen entbehrlichen Hilfsbetrieb gemäß § 45 Abs. 1 BAO dar, wenn der Spendensammelzweck eindeutig erkennbar ist. Der Verein ist dann nur hinsichtlich dieses Betriebes steuerpflichtig, ohne dass die Gemeinnützigkeit des Vereines selbst davon berührt ist…