RIS AI
13 Treffer558 msnur geltende Fassungen
BMF-010206/0041-VI/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Gebühren und Verkehrsteuern 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0041-VI/5/200717.04.2007

…Berufungsvorentscheidung gestellt, ist er wirkungslos. Ad 2) Für die Gegenstandsloserklärung gemäß § 256 Abs. 3 BAO ist sowohl das Finanzamt (Abgabenbehörde erster Instanz) - und zwar gemäß § 276 Abs. 6 BAO auch nach bereits erfolgter Vorlage der Berufung - als auch der UFS (Abgabenbehörde zweiter Instanz) zuständig. Die…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…zulässig. Diesfalls bewirkt die Gegenstandsloserklärung die Aufhebung der Beschwerdevorentscheidung (und damit das Wiederaufleben des mit Beschwerde angefochtenen Bescheides). Die Zurücknahme einer Bescheidbeschwerde steht einer neuerlichen Einbringung einer Beschwerde gegen den betreffenden Bescheid entgegen (vgl. zB VwGH 7.12.1972, 0847/71). 2.3. Zurücknahme nach …

BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…zurückgezogen. 16.3. Frage Wer ist zuständig für die Gegenstandsloserklärung? 16.4. Lösung Gemäß § 300 Abs. 1 erster Satz BAO können Abgabenbehörden ab Stellung des Vorlageantrages beim Verwaltungsgericht mit Bescheidbeschwerde angefochtene Bescheide und allfällige Beschwerdevorentscheidungen bei sonstiger Nichtigkeit weder abändern noch aufheben. Diese Bestimmung schließt…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…23.3. Lösung Nach Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz (BAO3, § 274 Anm. 7) tritt in diesem Fall ein Wechsel der Amtspartei (§ 276 Abs. 7 BAO) ein und hätte eine allfällige Gegenstandsloserklärung nach § 274 BAO durch die neu zuständig gewordene Abgabenbehörde erster Instanz zu erfolgen. Nach §…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…Bezughabende Norm § 118 BAO 2.2. Sachverhalt 1 4 Antragsteller stellen einen Antrag auf Rechtsauskunft nach § 118 BAO. 2 Antragsteller überschreiten die Umsatzerlösgrenze von 38,5 Mio. €. Anfragegegenständlich ist ein mehrstufiger Umgründungsvorgang. Im Zusammenhang mit den geplanten Verschmelzungsschritten stellen die Antragsteller insgesamt 10 Rechtsfragen…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…Vorlageantrages (§ 264 BAO) hinzuweisen (§ 263 Abs. 2 BAO). 3.8. Folgen eines Beitritts Bei einem Beitritt zu einer Bescheidbeschwerde (nach den §§ 257 oder 259 BAO) haben Beschwerdevorentscheidungen dem Beschwerdeführer und dem Beigetretenen gegenüber einheitlich zu ergehen (vgl. zB VwGH 24.9.2003, 99/13/0180…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

…Ende der Zuständigkeit (§ 6 AVOG 2010) 2.1. Sachverhalt Der Abgabepflichtige A hat vor drei Jahren seinen Wohnsitz von X nach Y gewechselt. Er hat dies dem Finanzamt Y schriftlich mitgeteilt und in seinen Einkommensteuererklärungen immer die neue Adresse bekannt gegeben. Das Finanzamt Y beachtet…

BMF-010103/0004-VI/2007Richtlinien zur Änderung gemäß § 295 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0004-VI/200730.01.2007

…2 BAO § 295 Abs. 2 BAO setzt voraus, dass ein Bescheid von einem Abgaben-, Mess-, Zerlegungs- oder Zuteilungsbescheid abzuleiten ist. Beispiele: Abgabenerhöhungsbescheide nach § 9 Abs. 2 GebG sind von Gebührenbescheiden abgeleitet. Vom Grundsteuermessbescheid sind Zerlegungen der Steuermessbeträge (§§ 24 bis 26 GrStG) abgeleitet.   1.3…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

…Amtspartei (§ 265 Abs. 5 BAO) ein und hätte eine allfällige Gegenstandsloserklärung iSd § 261 Abs. 1 lit. a BAO durch die neu zuständig gewordene Abgabenbehörde oder durch das Verwaltungsgericht zu erfolgen. Nach § 253 BAO gilt die gegen den Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid gerichtete Beschwerde als gegen den Jahresbescheid gerichtet…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…beurteilt. 1.2. Frage Wie kommt der Antragsteller zur Beurteilung des Sachverhaltes, den er gefragt hat? Muss er darum noch einmal ansuchen? 1.3. Lösung Der ursprünglich gefragte Sachverhalt ist nicht beurteilt worden. Man könnte berufen mit dem Grund, dass ein antragsgebundener Verwaltungsakt nicht erfolgt…

BMF-010216/0093-VI/6/2009Salzburger Steuerdialog 2009, Körperschaftssteuer Umgründungssteuerrecht - Ergebnisunterlage
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0093-VI/6/200905.10.2009

…rückgekauft. Nach dem Vorstandsbeschluss vom 07.12.2001 wurden diese Aktien (= 1,93 Prozent des Grundkapitals) im Zeitraum Dezember 2001 bis Jänner 2002 zur Gänze wieder über die Börse zu einem Verkaufpreis von rund Euro 33 Mio. verkauft. Der sich ergebende Veräußerungserlös von rund…

2024-0.041.719Abgabenverfahrensrechtliche Fragen im Bereich Sozialhilfe sowie zur Vorgangsweise im Zusammenhang mit Verlassenschaften
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.041.71917.01.2024

…Heil- und Pflegeanstalten dem Bund zu. Den Ländern hingegen obliegt die Erlassung von Ausführungsgesetzen und die Vollziehung der genannten Materien. Nach dieser Kompetenzlage hat der Bund ein Sozialhilfe-Grundsatzgesetz geschaffen. In den einzelnen Bundesländern bestehen Regelungen für die Organisation der Pflege an sich (Pflegeheimgesetze, vgl…

BMF-010103/0160-IV/2015Salzburger Steuerdialog 2015 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0160-IV/201523.10.2015

…27 BAO 4.2. Sachverhalt Eine GmbH hat laut Firmenbuch ihren Sitz in Wien am Großgrünmarkt. Das bisher zuständige Finanzamt möchte den Akt an das (seiner Ansicht nach) zuständige Finanzamt in Wien abtreten. Das Wiener Finanzamt übernimmt den Akt nicht, weil es der Meinung ist…