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2026-0.467.895Zustellabfolge Aufhebungs- und Sachbescheide
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.467.89501.06.2026

Im Zuge der Verarbeitung von Sachentscheidsänderungen mit vorangegangener Bescheidaufhebung wird nur mehr ein Dokument erstellt. Dieses zusammengefasste Dokument enthält eine digitale Signatur und somit ist die Zustellreihenfolge technisch sichergestellt. Die Zustellung über FinanzOnline (FON) erfolgt mittels eines Dokuments, welches die Bescheidaufhebung und die neue Sachentscheidung…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…Antrag voraus (vgl. zB VwGH 17.11.2004, 2000/14/0142). Die Verlängerung hat mit Bescheid zu erfolgen. Sie liegt nicht im Ermessen der Abgabenbehörde. Fristverlängerungsbescheide sind verfahrensleitende Verfügungen im Sinn des § 94 BAO. Sie können daher schriftlich oder mündlich erlassen werden. Telefonische Bescheide sind…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…gegen den Bescheid bis 10.1.2013 verlängert. Am 6.12.2012 wird betreffend Einkommensteuer 2009 ein Vorlageantrag eingebracht. 22.3. Frage Hat der Fristverlängerungsbescheid betreffend Einbringung einer Berufung Bedeutung für die Frist zur Einbringung eines Vorlageantrags? Sollte der Fristverlängerungsbescheid gemäß § 299 BAO aufgehoben werden…

BMF-010103/0062-VI/2007Richtlinien zur Berichtigung gemäß § 293 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0062-VI/200709.01.2008

…Rechtsauslegung ausgegangen ist. 2. Gegenstand der Berichtigung Nach § 293 BAO berichtigbar sind sowohl erstinstanzliche Bescheide als auch von der Abgabenbehörde zweiter Instanz erlassene Bescheide. Auch verfahrensleitende Verfügungen (zB Mängelbehebungsaufträge, Fristverlängerungsbescheide, Prüfungsaufträge) können berichtigt werden. Die Berichtigung ist unabhängig davon zulässig, ob der Bescheid bereits formell…

05 0901/1-IV/5/03Auslegung des Begriffes „rechtzeitig“ im § 17 Abs. 3 letzter Satz ZustellG
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 0901/1-IV/5/0306.10.1992

Nach § 17 Abs. 3 ZustellG gelten (rechtmäßig) hinterlegte Sendungen mit dem Tag, an dem sie erstmals zur Abholung bereitgehalten werden (das ist der erste Tag der Abholfrist), als zugestellt. Sie gelten nicht als zugestellt, wenn sich ergibt, dass der Empfänger oder dessen Vertreter im Sinn…

SZK-220802/0004-PM/2012Fristverlängerung des Abgabetermins von Lohnzettel der Art 23 und Mitteilungen gemäß § 109b EStG 1988
geltende FassungErlässe & InformationenInfo PMSZK-220802/0004-PM/201209.02.2012

Die gegenständliche Information des Produktmanagements ergeht in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen (Abteilung VI/6, VI/7). Gemäß § 109b Abs. 6 Einkommensteuergesetz 1988 sind Mitteilungen gemäß § 109b EStG 1988 in elektronischer Form bis Ende Februar des nachfolgenden Kalenderjahres zu übermitteln. Gemäß § 84 Abs. 1…

2023-0.128.522Vorübergehende Verwendung von KFZ von aus der Ukraine geflüchteten Personen
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2023-0.128.52215.02.2023

Grundsätzlich beträgt die maximale Verwendungsdauer von Straßenbeförderungsmitteln zum eigenen Gebrauch im Rahmen der vorübergehenden Verwendung gemäß Art. 217 Buchstabe c lit. iii UZK-DA sechs Monate. Diese Frist kann gemäß Art. 251 Abs. 3 UZK aufgrund außergewöhnlicher Umstände verlängert werden. Der Einmarsch russischer Truppen und…

BMF-010315/0001-IV/6/2014Einbringung und Verwendung von Mietfahrzeugen durch österreichische Soldaten
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010315/0001-IV/6/201424.09.2014

Das österreichische Bundesheer (ÖBH) ist im Zusammenhang mit dem EUFOR-Einsatz in Bosnien und Herzegowina (BiH) und der Problematik der Heimaturlaube unter Verwendung ausländischer Mietfahrzeuge an das BMF herangetreten. 1. Problemstellung Das österreichische Bundesheer befindet sich derzeit mit ca. 300 Mann im EUFOR-Einsatz in…

2024-0.291.617Erstreckung der Toleranzfrist zur Einbringung von Abgabenerklärungen durch Quotenvertreter/innen für das Veranlagungsjahr 2022 im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.291.61716.04.2024

  Im Organisationshandbuch der Finanzverwaltung (OHB) werden in Abschnitt 4.2. die Sonderbestimmungen der Quotenregelung beschrieben. Aufgrund der nach wie vor bestehenden Belastungen infolge der COVID-19-Pandemie wird die im OHB Abschnitt 4.2. genannte Toleranzfrist von einem Monat (30. April) auf drei Monate…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

1. Advance Ruling 1.1. Sachverhalt Ein Antrag schildert einen Sachverhalt und stellt hiezu Fragen im Bereich der Umgründung und der Gruppenbesteuerung. 1.2. Frage Handelt es sich dabei um einen Antrag oder um zwei Anträge und damit doppelten Verwaltungskostenbeitrag? 1.3. Lösung Prinzipiell ist…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 2/2

Diese Situation ist nicht vergleichbar mit der fallbezogenen, in der für den gesamten Veranlagungszeitraum eine Veranlagung als beschränkt Einkommensteuerpflichtiger erfolgte und die Außenprüfung in der Folge feststellte, dass für den gesamten Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen für die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorlagen, mit anderen Worten die vorherige Veranlagung…

2022-0.423.194Auslaufen der Konsultationsvereinbarung zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Grenzgängerregelung iSd Art. 15 Abs. 4 DBA-Italien
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.423.19413.06.2022

Auslaufen der Vereinbarung zwischen der zuständigen Behörde der Republik Österreich und der zuständigen Behörde der Republik Italien über die Auslegung und Anwendung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Italien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der…

BMF-010221/0208-IV/8/2019Änderung des Erlasses über die Rückzahlung österreichischer Abzugssteuern aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0208-IV/8/201909.07.2019

  Absatz 6 des Erlasses des BMF vom 17. Dezember 2001, 04 0101/41-IV/4/01 idF des Erlasses des BMF vom 29. Jänner 2019, BMF-010221/0028-IV/8/2019 wird durch folgenden Absatz ersetzt: "(6) Die Steuerrückzahlung kann durch einen Rückzahlungsantrag, der…

2026-0.796.682Erweiterung Vollmachtsupload FinanzOnline
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.796.68223.09.2026

Analog der Beziehungsanmerkung für Erwachsenenvertreter/innen und Vorsorgebevollmächtigte werden weitere Vertretergruppen in FinanzOnline zum Vollmachtsupload hinzugefügt. Die Funktion ermöglicht es, nach Übermittlung der entsprechenden Unterlagen als Vertreter/in, im Rahmen ihres Berufsrechtes, für die zu vertretende Person in FinanzOnline tätig zu werden. Für die Übermittlung…

2026-0.490.997Organisationserlass zum COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.490.99711.06.2026

Allgemeines Mit dem COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz, veröffentlicht im BGBl. I Nr. 86/2024 vom 18. Juli 2024, wurden die bis 31. Juli 2024 von der COFAG besorgten Aufgaben auf den Bund/Bundesminister für Finanzen übertragen. Die Aufgaben werden im hoheitlichen Bereich (3. Abschnitt COFAG…

B 621/1/1-IV/4/1980Österreichisch-schwedisches Doppelbesteuerungsabkommen; Rückerstattung österreichischer Kapitalertragsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassB 621/1/1-IV/4/198027.05.1980

Mit Bundesgesetz vom 19. März 1980, BGBl. Nr. 151/1980 (AÖF Nr. 113/1980), wurde § 240 Abs. 3 BAO ua. dahingehend geändert, dass die für Anträge und Rückzahlungen von zu Unrecht einbehaltenen Abzugsteuern maßgebliche Frist von drei Jahren auf fünf Jahre verlängert wurde. Da die…

2026-0.639.447Durchführungserlass zu § 30a FinStrG - Verkürzungszuschlag
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.639.44729.07.2026

1. Allgemeines Gemäß § 30a FinStrG sind die Abgabenbehörden berechtigt, eine Abgabenerhöhung iHv 10% bzw. 15% (Verkürzungszuschlag) der im Zuge einer abgabenrechtlichen Überprüfungsmaßnahme festgestellten Nachforderungen festzusetzen, sofern die Voraussetzungen hierfür gegeben sind und kein Ausschlussgrund vorliegt. Solche Überprüfungen können sowohl im Innen- als auch im Außendienst…

BMF-010103/0019-VI/2006Erlass zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0019-VI/200603.03.2006

    1. Versäumung einer Frist Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO) setzt unter anderem voraus, dass eine Frist versäumt wurde. Wiedereinsetzbar sind nicht nur verfahrensrechtliche Fristen, sondern auch materiell-rechtliche Fristen. Ob die Fristen verlängerbar sind, ist für die Wiedereinsetzung ebenso bedeutungslos…

2024-0.673.958Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe im Herbst 2024
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.673.95816.09.2024

  Es wird darauf hingewiesen, dass die Beurteilung konkreter Abgabensachverhalte ausschließlich der zuständigen Abgabenbehörde obliegt und das Bundesministerium für Finanzen nur zu Rechtsfragen allgemeiner Natur Stellung nehmen kann. Diese Information ersetzt die Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit den aktuellen Hochwasserkatastrophen vom…

BMF-010203/0065-VI/6/2008Nachträgliche Geltendmachung einer Investitionszuwachsprämie für 2004 (§ 108e Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0065-VI/6/200804.02.2008

Das Bundesministerium für Finanzen vertritt zur Frage der rechtzeitigen Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie 2004 folgende Rechtsansicht: § 108e Abs. 4 EStG 1988 idF des Steuerreformgesetzes 2005, BGBl I Nr. 57/2004, sieht vor, dass die Prämie nur in einer Beilage zur Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungserklärung (§ 188 BAO…