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94.826–8/1957Anwendung der steuerrechtlichen Vereinbarungen mit der Bundesrepublik Deutschland auf das Saarland
geltende FassungErlässe & InformationenErlass94.826–8/195703.09.1957

Durch den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik von 27. Oktober 1956 zur Regelung der Saarfrage (Saarvertrag), das Gesetz vom 23. Dezember 1956 über die Eingliederung des Saarlandes (deutsches BGBl. 1956 I S. 1011) und das saarländische Gesetz vom 12. Juni 1957…

04 0101/31-IV/4/04Entlastung steuerpflichtiger Auslandseinkünfte in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen; Verwendung von Ansässigkeitsbestätigungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 0101/31-IV/4/0423.08.2004

…auf diesem Vordruck zu erteilen. Die Bestätigungsverpflichtung besteht bei Zutreffen aller maßgeblichen Voraussetzungen für das Finanzamt auch dann, wenn die Ansässigkeitsbestätigung in englischer oder französischer Sprache vorgedruckt sein sollte und keine deutsche Übersetzung beiliegt. Im Zweifel ist mit der Steuer- und Zollkoordination, Fachbereich Internationales Steuerrecht…

BMF-010221/0708-VI/8/2016Erlass zum automatischen bzw. verpflichtenden spontanen Austausch von Informationen über grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0708-VI/8/201620.10.2016

…den Informationsaustausch die Originalsprache des jeweiligen grenzüberschreitenden Vorbescheids ausschlaggebend. Vorzugsweise sollte jedoch zumindest die Kurzzusammenfassung (Annex C) in einer Arbeitssprache der OECD (somit Englisch oder Französisch) oder in einer anderen bilateral vereinbarten Sprache übermittelt werden. 3.5. Empfängerstaaten Die Informationen sind im Rahmen des spontanen…

BMF-010221/0627-IV/4/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0627-IV/4/201218.10.2012Teil 1/2

…der Arbeitskräfteüberlasser, sondern der Gestellungsnehmer für steuerliche Belange als Arbeitgeber angesehen wird. Diese Zitierung muss in der Landessprache und gegebenenfalls in Übersetzung (Deutsch, Englisch oder Französisch) erfolgen. Eine bloße Erklärung, dass im Fall von Arbeitskräftegestellungsverträgen gemäß dem Gesetz eine Besteuerung vorgenommen werden muss, ist unzureichend…

2026-0.339.586Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten nach § 91 GMSG – Liste der teilnehmenden Staaten (1. Mai 2026)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2026-0.339.58621.04.2026

…Südafrika, Thailand, Tschechische Republik, Türkei, Uganda, Ukraine, Ungarn, Uruguay, Vereinigtes Königreich und Zypern. 1 Einschließlich Französische-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, Sankt Bartholomäus und St. Martin. 2 Einschließlich Bonaire, Saba und Sint Eustacius. 3 Mit Stand vom 23. März 2022 ist der Informationsaustausch mit Russland…

VS-1105/6-III/11/98Verwaltungsvereinbarung über Kontrollmaßnahmen für bestimmte Mineralöle
geltende FassungErlässe & InformationenErlassVS-1105/6-III/11/9819.05.1998

…auf Dauer ausnehmen. Jede diesbezügliche Vereinbarung bedingt eine Anpassung von Artikel 1 Absatz 3. Artikel 6 Die in deutscher, englischer, französischer und niederländischer Sprache abgefasste Verwaltungsvereinbarung wird sechsfach ausgefertigt und tritt zu Beginn des Monats, der auf ihre Unterzeichnung folgt, in Kraft. Die Vereinbarung kann…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 1/4

…Deutsch bzw. Englisch abzufassen und bei der französischen zuständigen Behörde einzubringen. Die französische zuständige Behörde ist sodann zur Weiterleitung der Streitbeilegungsbeschwerde an Österreich verpflichtet. Beispiel 10: Die große Y AG mit Sitz in Österreich möchte zu einer Streitfrage mit Deutschland eine Streitbeilegungsbeschwerde einbringen. Die Y…

14 0106/105-IV/14/98Euro-Einführungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0106/105-IV/14/9811.12.1998Teil 1/2

…sogenannte "Pre-Ins", das sind Dänemark, Griechenland, Großbritannien und Schweden). Umrechnungen zwischen Drittwährungen und nationalen Währungseinheiten des Euro (zB USDollar in Französische Franc oder Britische Pfund in Schilling) können praktisch ab 1. Jänner 1999 nur mehr über den Euro vorgenommen werden. Für die Umrechnung und…