…einer Person im Homeoffice eine Betriebsstätte für ein Unternehmen begründen, ist unter Heranziehung aller Fakten und Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen. Die Aussagen im OECD-MK beziehen sich - neben dem eigenen Zuhause der Person - auch gleichermaßen auf andere relevante Orte, wie zB den Zweitwohnsitz…
…konzipiert, vermarktet, organisiert, zur Umsetzung bereitstellt oder die Umsetzung einer solchen Gestaltung verwaltet ("Hauptintermediär") oder die - unter Berücksichtigung der relevanten Fakten und Umstände, der verfügbaren Informationen und des einschlägigen Fachwissens und Verständnisses, die für die Erbringung solcher Dienstleistungen erforderlich sind - weiß oder vernünftigerweise wissen müsste…
…0090/72) | Bemessungsgrundlage im Kalendermonat | 58.200 | Aufteilung Bemessungsgrundlage nach der Wertigkeit der Faktoren | Faktor Dienstnehmer | 60% | 34.920 | | | | | Faktor Betriebsanlagen | 30% | 17.460 | | | | | Faktor Flächenanteile |…
… 40 Abs. 1 dritter Satz FBG umfasst inhaltlich sowohl die Vermutung der Nichtausübung der Geschäftstätigkeit als auch diejenige des Fehlens von Vermögen. Wenngleich diese beiden Faktoren in der Regel miteinander verbunden sind, können sie doch grundsätzlich unabhängig voneinander beurteilt werden. Die Ausübung einer Geschäftstätigkeit an…
…dazu dient ein Sachverständigengutachten. Dabei werden die betroffenen Grundflächen je nach Bonität, Nutzung (Bauland, Grünland) und verschiedenen anderen Faktoren bewertet und der Schaden durch ein allfälliges 100-jähriges Ereignis geschätzt. Je nach zu erwartenden Schäden wird eine Einschätzung vorgenommen. Dabei werden bei Gebäuden Alter, Erhaltungszustand…
…nicht sachgerecht, jede objektiv bestehende Bereicherung einer § 7 Abs. 3-Körperschaft bei dieser sofort als Betriebseinnahme zu erfassen, da auch die Preisfindung unter Fremden von verschiedenen Faktoren, insbesondere dem Verhandlungsgeschick und der Verhandlungsmacht der Geschäftspartner, abhängt. Somit bewegen sich die tatsächlich bezahlten Preise bzw. gewährten…
…einer nationalen Währungseinheit in eine andere nationale Währungseinheit des Euro muss daher über den Euro mit den fixierten Umrechnungskursen vorgenommen werden. Die Verwendung inverser Faktoren (das ist 1 dividiert durch den Umrechnungskurs) ist nicht zulässig. Beispiel: Die angenommene Parität zwischen Euro und Schilling beträgt 1…