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BMF-010219/0220-VI/4/2009Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2009
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0220-VI/4/200901.09.2009

…ist eine Vorsteuerberichtigung gemäß § 12 Abs. 10 UStG 1994 in Höhe von 2 Fünftel vorzunehmen. § 12 Abs. 15 UStG 1994 (UStR 2000 Rz 2151) Weiterleitung Eigenverbrauchsumsatzsteuer Ein Einzelunternehmer behält sich anlässlich eines Zusammenschlusses nach Art IV UmgrStG ein bisher zum notwendigen Betriebsvermögen gehörendes Gebäude zurück…

14 0106/105-IV/14/98Euro-Einführungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0106/105-IV/14/9811.12.1998Teil 1/2

…Euro als Aktivposten auszuweisen, soweit es sich um selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens handelt. Die aktivierten Beträge sind für jedes Geschäftsjahr zu mindestens einem Fünftel abzuschreiben. Auch wenn diese Aufwendungen handelsrechtlich nicht als "Vermögensgegenstand" aktiviert werden dürfen, ändert dies nichts daran, dass es sich um…

010203/105-IV/6/04Protokoll über die Bundeseinkommensteuertagung 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlass010203/105-IV/6/0419.11.2004Teil 1/2

…9 EStG 1988 begünstigten Einkünften mit jeweils nur dem Drittel- bzw. Fünftelbetrag der Durchführung des Verlustausgleichs als Maßnahme im Zuge der Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte systematisch vorgelagert ist. Hätte der Verlustausgleich Einfluss auf die Höhe der verteilungsbegünstigten Einkünfte, wären deren Höhe damit davon abhängig…

09 4501/44-IV/9/02Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2002 am 25. und 26. April 2002 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/44-IV/9/0212.12.2002Teil 1/2

…Rechnung. Bezüglich der Bezahlung werden eine Einmalzahlung in Höhe von 50% des Rechnungsbetrages nach Übergabe des Kaufobjektes (= Datum der Rechnungsausstellung) sowie für die folgenden fünf Jahre eine jährliche Rate in Höhe von je einem Fünftel des Restbetrages vereinbart. Der Erwerber macht für den Voranmeldungszeitraum…

09 4501/11-IV/9/01Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001 am 17. und 18. Mai 2001 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/11-IV/9/0119.11.2001

…10 UStG 1994 zu berichtigen. Der Beobachtungszeitraum beträgt fünf Jahre und zu berichtigen ist jeweils ein Fünftel des Vorsteuerabzuges. | Anteiliger Vorsteuerabzug 2. Jahr | 3.000 : 5 = 600 x 40% = 240 S | bisher | 3.000 : 5 = 600 x 30…

BMF-010219/0369-VI/4/2016Salzburger Steuerdialog 2016 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0369-VI/4/201628.10.2016

…333,33 Euro (gesamte Umsatzsteuer: 40.000 Euro / 1,2 x 20 % = 6.666,66 Euro; Fünftelberichtigung: 6.666,66 Euro / 5 = 1.333,33 Euro) vorgenommen werden; die Privatnutzung von 40 % ist der Eigenverbrauchsbesteuerung zu unterziehen (Bemessungsgrundlage bilden die Kosten - zB AfA:…