…Codes (Muster siehe Anhang "Spezialvollmacht für Behördenanmeldung" bzw. "Spezialvollmacht für Behördenanmeldung und Entgegennahme der Codes"). Dienstausweis, Reisepass, Führerschein, Personalausweis (oder anderen amtlichen Lichtbildausweis) desjenigen, der die Anmeldung tatsächlich vornimmt. Das Finanzamt überprüft die Angaben betreffend die Behörde, den Behördenleiter und den bevollmächtigten Mitarbeiter (BMF-Portal…
…WT-Mitglied: Schriftlichen Auftrag der Wirtschaftstreuhänderin/des Wirtschaftstreuhänders an seine Mitarbeiterin/seinen Mitarbeiter zur Vornahme der Anmeldung der Unternehmerin/des Unternehmers; Reisepass, Führerschein, Personalausweis (oder anderer amtlicher Lichtbildausweis) desjenigen, der die Anmeldung tatsächlich vornimmt. Prokuristin/Prokurist: bei Gesamtprokura ist die Anmeldung gemeinschaftlich vorzunehmen. Das Finanzamt…
…im Zusammenhang mit der Flutwellen-Katastrophe anfallender Gebühren nach dem Gebührengesetz 1957 Abstand zu nehmen: a) Für notwendige Ersatzausstellungen von gebührenpflichtigen Schriften (zB Reisepässe, Führerscheine, Zulassungsscheine) und b) für die Schadensfeststellung, Schadensabwicklung oder die Schadensbereinigung ausgestellter oder vorgelegter Schriften. Nach Erbringung des entsprechenden Nachweises bzw…
…Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden). Befreit sind feste Gebühren nach dem Gebührengesetz (§ 35 Abs. 5 Z 1 GebG) für die notwendige Ersatzausstellung von gebührenpflichtigen Schriften (z.B. Reisepässe, Führerscheine, Zulassungsscheine, Gewerbescheine); die im Zusammenhang mit der Schadensfeststellung, Schadensabwicklung und Schadensbereinigung ausgestellten oder vorgelegten Schriften (z.B…
…Tätigkeiten, die nicht unmittelbar auf die Verwirklichung begünstigter Zwecke gerichtet sind (zB Erste-Hilfe-Kurse für Führerscheinwerber) stellen keine Erfüllung des Hauptzweckes dar und zählen daher zu den Nebentätigkeiten. Daneben sind dem begünstigten Rechtsträger - abgesehen von völlig untergeordneten Nebentätigkeiten - nur Nebenzwecke erlaubt, die den Begünstigungsvorschriften…