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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…Zudem sind gemeinnützige Stiftungen und Fonds grundsätzlich im Quellregister Steuer eingetragen, wenn sie von der Finanzverwaltung im Rahmen der Vergabe ihrer Steuernummer angelegt wurden, unter automatischer Vergabe der Stammzahl (GLN). Andernfalls müssen diese Rechtsträger erst in das Ergänzungsregister für sonstige Betroffenen (ERsB) eingetragen und somit…

BMF-010219/0416-VI/4/2008Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0416-VI/4/200818.11.2008Teil 1/2

…UStG 1994; § 1 Abs. 1 Z 1 IStVG Beherbergung von Mitarbeitern der Europäischen Zentralbank Ein österreichischer Hotelier erbringt an die Europäische Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt Beherbergungsleistungen für deren Mitarbeiter. Fällt diese Beherbergungsleistung unter die Steuerbefreiung des § 6 Abs. 1 Z 6 lit. c…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…Europäische wirtschaftliche Interessensvereinigungen; (EWIV) Europäische Gesellschaften (SE); Europäische Genossenschaften (SCE); Privatstiftungen gemäß § 1 PSG; sonstige Rechtsträger, deren Eintragung im Firmenbuch gemäß § 2 Z 13 FBG vorgesehen ist; Vereine gemäß § 1 VerG; Stiftungen und Fonds gemäß § 1 BStFG 2015; aufgrund eines Landesgesetzes eingerichtete Stiftungen und Fonds…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…Eigentümer herangezogen werden (siehe auch Abschnitt 7.2.3.2 (Aktiengesellschaften und Europäische Gesellschaften)). Sollte der oberste Rechtsträger des meldepflichtigen Rechtsträgers eine Aktiengesellschaft mit Sitz im Ausland sein, so ist diese gemäß § 4 WiEReG dazu verpflichtet, dem meldepflichtigen Rechtsträger alle für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten (…