… 13 Abs. 2 BewG 1955 zu beachten, welche die Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten zwingend vorschreibt. Eine konkrete Methode für die Ermittlung der Ertragsaussichten gibt das Gesetz hingegen nicht vor. Es ist daher die Verwendung eines eigenen Ertragswertgutachtens nicht ausgeschlossen. Es ist allerdings zu…
…zweiter Satz BewG 1955 zusätzlich berücksichtigt. Das Wiener Verfahren ist eine zwar nicht verbindliche, aber grundsätzlich geeignete Grundlage für die schätzungsweise Ermittlung des gemeinen Wertes unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten, mit dem Ziel ein möglichst wirklichkeitsnahes Ergebnis zu erzielen (VwGH 25.04.1996…
…Wiener Verfahren 1996") III. Schätzung des gemeinen Wertes ("Wiener Verfahren 1996") Wenn sich der gemeine Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften nicht aus Verkäufen ableiten lässt, ist er unter Berücksichtigung des gesamten Vermögens und der Ertragsaussichten der Gesellschaft zu schätzen (§ 13 Abs. 2 BewG). Die Schätzung…
…Verfahrens sogar geboten sein kann. Allerdings sind die Vorgaben des § 13 Abs. 2 BewG 1955 (Berücksichtigung von Gesamtvermögen und Ertragsaussichten) auch weiterhin zu beachten. Dies kann zB darin bestehen, dass die Gewichtung von Ertragswert und Vermögenswert nicht 50 zu 50, sondern nach einem anderen Verhältnis…
…Fall nicht gegeben ist. 23 § 28 EStG 1988 Ermittlung des Grundanteiles (Rz 6447 EStR 2000) Es wird in der Grazer Innenstadt ein Geschäftsobjekt (beste Lage, sehr gute Ertragsaussicht) mit der Absicht erworben, dieses Objekt zu sanieren und umzubauen. Letztlich bleibt nur die denkmalgeschützte Außenfassade erhalten…
…1955 zu erfolgen. Danach ist der gemeine Wert aus Verkäufen abzuleiten, wenn dies nicht möglich ist, ist er unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten der Gesellschaft zu schätzen. Das Wiener Verfahren 1996 entspricht diesen rechtlichen Anforderungen, sodass es zur Anwendung kommen kann. Dem Steuerpflichtigen…
…Die Schätzungsmethode ist allerdings nicht normiert. § 13 BewG 1955 ordnet lediglich an, dass bei der Schätzung von Gesellschaftsanteilen das Vermögen und die Ertragsaussichten zu berücksichtigen sind. Hierbei ist auch zu beachten, dass dann, wenn Gesellschaftsanteile gegen Zurückbehaltung eines Fruchtgenussrechtes übergeben werden und der Übergeber sich…
…weiters § 13 Abs. 2 BewG 1955 (Ableitung gemeiner Werte aus Verkäufen bzw. Schätzung unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten der AG oder der GmbH). Einheitswerte (von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, von im Betriebsvermögen befindlichen Grundstücken) und Buchwerte (Bilanzwerte) sind keine gemeinen Werte. 8. Zuständigkeit (…
Gebäudeabbruchkosten bei Vermietung - Berücksichtigung bei Liebhabereibeurteilung Bezughabende Norm § 1 Abs. 2 LVO; EStR 2000 Rz 6418a Sachverhalt Im Jahr 2003 kauft der Abgabepflichtige eine bebaute Liegenschaft (bestehend aus 1 Wohnung und 1 Geschäftslokal) um ca. 310.000 Euro und vermietet diese. Die Einkünfte daraus betragen…