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2021-0.049.190Information des Bundesministeriums für Finanzen zur abgabenrechtlichen Behandlung des Verdienstentganges an Arbeitnehmer gemäß § 32 Epidemiegesetz 1950 (EpiG)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2021-0.049.19004.02.2021

…Bezirksverwaltungsbehörde in weiterer Folge tatsächlich vergütet werden, ist aus abgabenrechtlicher Sicht nicht erforderlich. Nach § 32 Abs. 3 EpiG hat der Arbeitgeber hinsichtlich des an seinen Arbeitnehmer fortgezahlten Entgelts einen Ersatzanspruch gegenüber dem Bund. Dieser Ersatz ist gemäß § 124b Z 348 lit. a EStG 1988 steuerfrei…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 2/2

…vereinbart ist, hat der Bauführer nach § 1041 ABGB Anspruch auf den Ersatz seiner Aufwendungen. Die Bereicherung beim Ehegatten tritt ein, wenn der Bauführer auf den Ersatzanspruch verzichtet. Schenkungssteuerpflicht ist im Umfang der Erhöhung des Einheitswertes gegeben. 6.9 § 8 Abs. 4 ErbStG 1955 und § 3…

010203/105-IV/6/04Protokoll über die Bundeseinkommensteuertagung 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlass010203/105-IV/6/0419.11.2004Teil 1/2

…sich der Schaden im Jahr seiner Verursachung bereits - wenn auch unter anderer Bezeichnung (Vortäuschung höherer als tatsächlicher Betriebsausgaben) - geminnmindernd ausgewirkt, kommt eine nochmalige Berücksichtigung im Jahr der Entdeckung, in dem auch der Ersatzanspruch zu aktivieren ist, nicht in Betracht. Insoweit dies nicht der Fall ist…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 2/2

…gegeben (OGH 16.02.2012, 6 Ob 231/11f). Diese Rechtsauffassung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass nach Insolvenzeröffnung entstandene Ersatzansprüche gegen den Gemeinschuldner aus seinen persönlichen rechtswidrigen Handlungen nach der IO weder Insolvenz- noch Masseforderungen seien (Konecny in Konecny/Schubert, IO § 102 Rz 17…