…Rahmen der Entlastung an der Quelle ist vom ausländischen Einkünfteempfänger das Formular ZS-QU1 oder ZS-QU2 auszufüllen und zu unterzeichnen und - sofern nicht die vereinfachte Dokumentation iSd § 2 Abs. 2 DBA-Entlastungsverordnung anwendbar ist - im Zuge dessen die Abkommensberechtigung durch eine von der ausländischen…
…2 Z 1 EStG) zwar der österreichischen Abzugsteuer unterliegen, jedoch gemäß Art. 10 Abs. 2 lit. b (i) des Abkommens von dieser Abzugsteuer entlastet werden, hat für Zwecke der Entlastung an der Quelle die im österreichischen innerstaatlichen Recht und in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Verfahren…
In Hinblick auf die Neuregelung des § 240a BAO und das Erfordernis einer elektronisch abzugebenden Vorausmeldung ergeben sich Änderungen im Verfahren bei der Rückzahlung österreichischer Abzugssteuern aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen. Der Antrag zur Entlastung an der Quelle gemäß § 5 Absatz 3 DBA-Entlastungsverordnung bei Arbeitskräftegestellung soll ebenfalls…
…wurde, ist die Erlangung von Steuerentlastungen in bezug auf italienische Pensionen auf Grund der Bestimmungen eines mit Italien abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens künftighin an die Beibringung einer Wohnsitzbescheinigung gebunden. Ein Muster eines diesbezüglichen internationalen Vordruckes ist in der Anlage ./.1 beigeschlossen. Die Finanzlandesdirektionen werden daher eingeladen, in…
Italienische Sozialversicherungspensionen, die an in Österreich ansässige Empfänger gezahlt werden, unterliegen grundsätzlich nur der Besteuerung in Österreich. Zur Erlangung einer Steuerentlastung in Italien muss der pensionsauszahlenden italienischen Stelle bis 30. September des Jahres, für das eine Steuerentlastung in Italien beansprucht wird, eine vom zuständigen österreichischen…
…die eine Rückzahlung der griechischen Abzugsteuer beantragt, hat die im griechischen innerstaatlichen Recht dafür vorgesehenen Verfahren einzuhalten. Zu diesem Zweck sind die dafür vorgesehenen griechischen Formulare zu verwenden. Für genauere Informationen siehe im Fall einer Entlastung an der Quelle https://www.aade.gr/sites/default…
…1 Entlastung von der österreichischen Quellensteuer (1) Das nachstehende Verfahren findet Anwendung auf Anträge auf abkommensgemäße Entlastung an der Quelle oder Rückzahlung der österreichischen Abzugsteuer, die von in Belgien im Sinne des Artikels 4 des Abkommens ansässigen Personen gestellt werden. (2) Eine Person, welche der…
…die eine Entlastung an der Quelle oder eine Rückzahlung der portugiesischen Abzugsteuer beantragt, hat die im portugiesischen innerstaatlichen Recht dafür vorgesehenen Verfahren einzuhalten. Ist hierfür im portugiesischen innerstaatlichen Verfahren eine steuerliche Ansässigkeitsbestätigung erforderlich, so gilt es als vereinbart, dass Portugal die von der österreichischen Steuerverwaltung…
…die eine Entlastung an der Quelle oder eine Rückzahlung der spanischen Abzugsteuer beantragt, hat die im spanischen innerstaatlichen Recht dafür vorgesehenen Verfahren einzuhalten. Ist hierfür im spanischen innerstaatlichen Verfahren eine steuerliche Ansässigkeitsbestätigung erforderlich, so gilt es als vereinbart, dass Spanien die von der österreichischen Steuerverwaltung…
…mit der zuständigen Behörde Chiles in Bezug auf die Ausstellung von Ansässigkeitsbestätigungen für Zwecke der Steuerentlastung an der Quelle oder der Steuerrückzahlung in Österreich folgendes Einvernehmen erzielt: "1. Das nachstehende Verfahren findet Anwendung auf Anträge auf abkommensgemäße Entlastung an der Quelle oder Rückzahlung der österreichischen…
…des Einzelfalles heraus erkennbar ist, dass Steuerumgehung angestrebt wird, müsste er die Entlastung an der Quelle verweigern und den Einkünfteempfänger auf das Rückzahlungssystem verweisen (§ 5 Abs. 1 Z. 2 der Verordnung). (10) Inländische Betriebstätte: Die Erklärung, dass die Einkünfte keiner inländischen Betriebstätte zufließen, ist erforderlich…
…Stelle in der Lage, die Grundvoraussetzung für die Entlastung an der Quelle zu belegen. Das vereinfachte Dokumentationsverfahren, das grundsätzlich bei Auszahlungen unter € 10.000 zur Anwendung gelangen kann, greift nicht, wenn Doppelansässigkeit iSd DBA gegeben ist, da dem Vergütungsschuldner die Beurteilung der oft schwierigen…
…Abs. 1 Z 5 EStG 1988 befreit. Der zeitliche Anwendungsbereich dieses Bescheides kann verlängert werden, wenn in den entscheidungswesentlichen Voraussetzungen keine entgegenstehenden Veränderungen eintreten. Begründung: Gemäß § 5 Abs. 3 der DBA-Entlastungsverordnung (DBA-EVO) kann durch Bescheid eine Entlastung an der Quelle zugelassen werden, wenn…
…Entlastung" zu erzielen? 1.4.2. BMF/FB IStR Erzielt ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger im Jahr 2007 aus dem Ausland Lizenzgebühren, von denen gemäß dem anzuwendenden DBA eine ausländische Abzugsteuer in Höhe von 15% einbehalten wurde, so ist die an der Quelle einbehaltene Quellensteuer…
…dann zugelassen wird, wenn die steuerliche Erfassung der Empfänger zur beschränkten Steuerpflicht sichergestellt wird. Die Durchführung dieser Regelung wird im Verwaltungsweg erfolgen. 8. DBA-Entlastungsverordnung BGBl. III Nr. 92/2005 idF BGBl. II Nr. 44/2006; Entlastung an der Quelle bei beschränkt Steuerpflichtigen; Euro 10…
…Fällen ein Quellenbesteuerungsrecht, in denen jedenfalls ein Teil der Einkünfte an die Künstler weiterfließt (vgl. EAS 2813). Wenn aber die Künstler oder Sportler von den Vergütungen überhaupt nichts erhalten, ist Art. 17 Abs. 2 DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002, unanwendbar weil der Tatbestand…
…an eine Schweizer Muttergesellschaft? Ist somit im Hinblick darauf, dass im Art. 15 Zinsabkommen-Schweiz auf eine Beteiligungshöhe von 25% (und nicht auf die 10% laut Mutter-Tochter-Richtlinie) abgestellt wird, bei einer Beteiligungshöhe von 20% oder darunter eine Quellensteuer-Entlastung (Rückerstattung der DBA-Quellensteuer…
…Werden die Verteilungsnormen aufgrund der Suspendierung nicht mehr angewandt, dürfen die Einkünfte nicht "nach diesem Abkommen", sondern Kraft des innerstaatlichen Rechts im Quellenstaat besteuert werden. Folglich gelangen Art. 23 Abs. 1 lit a) und lit. d) nicht zur Anwendung und der Ansässigkeitsstaat ist nicht verpflichtet…
…Organgesellschaften Gewinnausschüttungen einer schweizerischen Kapitalgesellschaft an eine österreichische GmbH, die nach österreichischem Recht Organgesellschaft einer in Österreich ansässigen Organträgergesellschaft ist, sind ihr - und nicht der als Organträger dahinter stehenden Person - zuzurechnen, sodass nach den allgemeinen Grundsätzen Anspruch auf Entlastung von der schweizerischen Quellensteuer besteht. Die…
…als Sicherheit über den gesamten Kreditbetrag von 700.000 Euro. Im Dezember 2006 veräußert die X-GmbH ihre 25%-Anteile an der Y-GmbH an deren ehemalige Gesellschafter. Im Juli 2007 verzichtet die Bank in Abänderung des Kreditvertrages vom August 2006 auf die Garantie des…