RIS AI
4 Treffer565 msnur geltende Fassungen
BMF-010219/0321-VI/4/2010Übergang der Steuerschuld bei der Reinigung von Bauwerken ab 1. Jänner 2011
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0321-VI/4/201022.12.2010

…Stiegenhäusern, Gängen, WC-Anlagen usw.) ist insgesamt von einer Bauleistung auszugehen. Die Grünflächenbetreuung (Schneiden von Bäumen und Sträuchern, Mähen des Rasens, Entfernen des Laubs usw.) ist nicht als Reinigung eines Bauwerks zu qualifizieren. Gleiches gilt für die Textilreinigung (Reinigung von Hotelwäsche, Bekleidung, Vorhänge, lose liegende…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…Änderung des Organigramms Hinzufügen oder Entfernen von übermittelten Dokumenten des Rechtsträgers oder Änderung der über diese Dokumente gespeicherten Daten Hinzufügen oder Entfernen von relevanten inländischen und ausländischen übergeordneten Rechtsträgern oder Änderung der über diese gespeicherten Daten und Hinzufügen oder Entfernen von Verweisen auf die Compliance…

2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 1/2

…Veranlagungszeitraum verwenden kann. In der Praxis wird der Vertreter daher lediglich Änderungen aufgrund von Mandatszugängen oder -abgängen vornehmen müssen. Der Vertreter wird die Möglichkeit haben, die vorgeschlagenen Steuernummern händisch zu entfernen oder zu ergänzen bzw. mittels xml-Uploads zu überschreiben. § 2 Abs. 3 QuRV listet…

2022-0.812.135Kontenregister- und Konteneinschau-Anwendungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.812.13515.11.2022Teil 1/2

…seiner Beschwerdeentscheidung die teilweise oder gänzliche Rechtswidrigkeit des angefochtenen Auskunftsersuchens fest, dürfen die vom Kreditinstitut übermittelten Informationen insoweit nicht zu Lasten des Beschuldigten verwertet werden. Sie sind daher - wenn nicht entlastend - aus dem Akt zu entfernen, soweit dies technisch möglich ist. 14. Führung des Kontenregisters