…von einer Kapitalgesellschaft (Tochtergesellschaft) Gesellschaftsteuer für einen Beitrag zu erheben, den ihre Muttergesellschaft (Großmuttergesellschaft) an ihre Tochtergesellschaft (Enkelgesellschaft) geleistet hat. Diesem Urteil lag folgender Sachverhalt zur Grunde: Die Senior Ltd - eine GmbH englischen Rechts (Großmuttergesellschaft) - hält sämtliche Anteile an der Senior BV - eine GmbH…
… 2 KVG, insbesondere für Gesellschafterzuschüsse. Ein freiwilliger Zuschuss der Großmuttergesellschaft an ihre Enkelgesellschaft wird aufgrund des angeführten EuGH-Urteiles nicht in jedem Fall Gesellschaftsteuerpflicht auslösen. Der EuGH ist in diesem Urteil vom Grundsatz, dass Gesellschafter iSd RL 69/335/EWG nur die unmittelbar an der…
…825/1992 idF BGBl. I Nr. 142/2004 namentlich angeführten Tochter- und Enkelgesellschaften als ein Unternehmen (ÖBB-Gesellschaften); diese Gesellschaften werden im Bereich der Kommunalsteuer als einheitliches Unternehmen behandelt. Die Befreiung des § 8 Z 1 KommStG 1993 erstreckt sich nicht nur auf den Bahn- und…
…Im Jahr 2010 leistet die Großmuttergesellschaft G einen Zuschuss an ihre Enkelgesellschaft E in Höhe von 1.000.000 €. Dieser Großmutterzuschuss wird steuerlich sowohl am Einlagenevidenzkonto der Zwischenkörperschaft M als auch am Einlagenevidenzkonto der Enkelgesellschaft E in Höhe von 1.000.000 € erfasst.…
… 3.3.3. Behandlung von "Enkelgesellschaften" § 2 Z 4 Steuerliche Entlastung von Erträgen aus der int. Schachtelbeteiligung, BGBl. II Nr. 295/2004 sieht vor, dass die Betätigung von Enkelgesellschaften, bei denen für sich genommen die Voraussetzungen der Z 1 bis 3 der VO - Internationale Schachtelbeteiligung…
…zurück. In den Erläuternden Bemerkungen zu diesem Gesetz findet sich ua. folgende Aussage: "Neben der Geltung für unmittelbar verbundene Körperschaften wird eine solche auch bei mittelbarer Verbindung im Wege einer Großmuttergesellschaft auf die Enkelgesellschaft oder umgekehrt anzunehmen sein, nicht jedoch bei der Verschmelzung zweier Schwesterkörperschaften…
…Kapitalverkehrsteuern 4.1 § 2 Z 3 KVG - Großmutterzuschuss Sachverhalt: Die X-AG (Großmutter) leistet an die Y-GmbH (Enkelgesellschaft) einen Großmutterzuschuss. Inhalt des Schreibens: " Hiermit gewähren wir Ihnen in unserer Eigenschaft als indirekter Gesellschafter einen unwiderruflichen, nicht rückzahlbaren Gesellschafterzuschuss in Höhe von €......" Unbestritten ist…
…ist nicht zulässig. Nach der Rechtslage vor dem StRefG 2005 hat der Großmutterzuschuss in Verbindung mit der Doppelaktivierung auf die Beteiligung der Großmutter an der Zwischengesellschaft und auf die Beteiligung der Zwischengesellschaft auf die Enkelgesellschaft eine Teilwertabschreibung auf beiden Ebenen grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Der Großmutterzuschuss…